Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/123

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Nr. 21.



             5) Die Gemeinde-Umlagen.
6) Die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen.

      Es hat Uns zur besonderen Befriedigung gereicht, daß bezüglich dieser Gesetzentwürfe übereinstimmende Beschlüsse zu Stande gekommen sind, nach welchen der demnächstige Erlaß der betreffenden Gesetze in Aussicht genommen werden kann.

§ 3.

      Den Hauptvoranschlag der Staatseinnahmen und Staatsausgaben, sowie das Finanzgesetz für die Rechnungsjahre 1885/86 bis 1887/88 betreffend.
      Dem Hauptvoranschlag der Staatseinnahmen und Staatsausgaben für die Jahre 1885/86, 1886/87 und 1887/88 haben Wir in der Fassung, welche derselbe nach den ständischen Beschlüssen erhalten hat, Unsere Landesherrliche Genehmigung ertheilt.
      Zugleich haben Wir das Finanzgesetz für die gedachten Jahre, wie solches aus der übereinstimmenden Beschlußfassung beider Kammern der Stände hervorgegangen ist, vollzogen und verkündigen lassen.

§ 4.

      Die Wahl des landständischen Personals bei der Kommission für das Staatsschuldenwesen betreffend.
      Wir haben dem Beschluß Unserer getreuen Stände, wonach die Amtsthätigkeit des von den beiden Kammern abwechselnd zu wählenden Personals der Staatsschulden-Kommission mit dem Beginne jeder zweiten Finanzperiode ihren Anfang nehmen soll, Unsere Genehmigung ertheilt.

§ 5.

      Die Nachweisung der definitiven Ergebnisse der Staatsschulden-Verwaltung während der Finanzperiode 1879/80 bis 1881/82.
      Es war Uns angenehm, daß Unsere getreuen Stände die Verwaltung der Staatsschulden während der gedachten Finanzperiode als gerechtfertigt erklärt haben.

§ 6.

      Den Staatsvertrag mit Preußen wegen Regulirung der Rheinstrecke von Mainz bis Bingen betreffend.
      Nachdem Unsere getreuen Stände diesem Staatsvertrages ihre Zustimmung ertheilt haben, ist derselbe von Uns ratifizirt und hiernächst dessen Ausführung eingeleitet worden.