Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/133
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 23.
Darmstadt, den 20. Juli 1887
Bekanntmachung,
die Ausdehnung der ärztlichen Prüfung auf die Schutzpocken-Impfung betreffend.
Vom 14. Juli 1887.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
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Regierungsblatt.
Nr. 23.
Darmstadt, den 20. Juli 1887
Inhalt: | Bekanntmachung, die Ausdehnung der ärztlichen Prüfung auf die Schutzpocken-Impfung betreffend. |
die Ausdehnung der ärztlichen Prüfung auf die Schutzpocken-Impfung betreffend.
Vom 14. Juli 1887.
Die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 25. April d. J., publicirt in Nr. 17 des Centralblatts für das Deutsche Reich vom laufenden Jahr, wird hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht.
Darmstadt, am 14. Juli 1887.
Finger.
Dr. Linß.