Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/207
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nr. 29.
Nachsteuer-Deklaration. Dem .. .. .. .. .. .. .. .. Amte meldet der Unterzeichnete den umstehend aufgeführten
Branntwein zur Nachversteuerung an.
.. .. .. .. .. .. .. .. .. .. Amt.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887 | |
<<<Vorherige Seite [206] |
Nächste Seite>>> [208] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Anlage 1.
Branntwein zur Nachversteuerung an.
.. .. .. .. .. .. .. .. , den .. .. .. .. Oktober 1887.
(Angabe der Wohnung.) |
Die Deklaration ist heute vorgelegt und im Anmeldungs-Register unter Nr. .. .. .. eingetragen worden.
.. .. .. .. .. .. .. .. , den .. .. .. .. Oktober 1887.
Bei der Erhebung der Nachsteuer bleiben Beträge unter 5 Pf. Reichswährung außer Betracht, dagegen werden höhere Pfennigbeträge, soweit sie durch 5 ohne Rest theilbar sind, unter Weglassung der überschießenden Pfennige erhoben.