Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/305
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Nr. 40.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887 | |
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Kreisstraße von Zwingenberg über Jugenheim und Seeheim nach Eberstadt sich befinden; | ||
4) | der Schwarzbach und dessen sämmtliche Zuflüsse einschließlich des Landgrabens. | |
a. | Von den linksseitigen Zuflüssen: | |
1) | die Gersprenz von dem Einflusse des Fischbachs beziehungsweise Häuserbachs abwärts bis zur Landesgrenze, nebst allen ihren innerhalb dieser Strecke gelegenen Zuflüssen und Seitenarmen; | |
2) | alle übrigen unmittelbaren und mittelbaren Zuflüsse des Mains, welche sich nördlich der Eisenbahnlinie Mainz-Darmstadt-Höchst und nördlich des Zufluß-Gebietes der Mümling befinden. | |
b. | Von den rechtsseitigen Zuflüssen: | |
1) | sämmtliche Zuflüsse aus der Gemarkung Kostheim; | |
2) | die Nidda von der Staatsstraßenbrücke in Nidda an abwärts; | |
3) | die Nidder von der Straßenbrücke zwischen Ranstadt und Selters an abwärts; | |
4) | die Horloff von der Zellmühle bei Villingen abwärts; |
5) | die Wetter von der Papierfabrik bei Ober-Bessingen abwärts, nebst ihren Zuflüssen von diesem Punkte an mit Ausnahme der Usa von Ober-Mörlen an auswärts und ihrer Zuflüsse; | |
6) | der Seemenbach von der Eisenbahnbrücke bei Büdingen abwärts. | |
1) | Die Klein (Gleenbach) mit ihren Zuflüssen; | |
2) | die Ohm von der Papiermühle bei Nieder-Ohmen an abwärts; | |
3) | die Lumda mit ihren Zuflüssen; | |
4) | die Wieseck von Großen-Buseck abwärts. | |
1) | Die Antrift vom Einfluß des Göhringer Bachs an abwärts; | |
2) | die Schwalm von dem Einfluß der Eifa an abwärts; | |
3) | die Schlitz von der Landesgrenze bei Uetzhausen abwärts bis zu ihrer Einmündung in die Fulda, nebst der Altefell in der Gemarkung Landenhausen. |