Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B013

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Beilage Nr. 2.



Bekanntmachung,
die Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Heppenheim a. W. für 1886/87 betreffend.

      Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz die für 1886/87 vorgesehene Umlage der israelitischen Religionsgemeinde zu Heppenheim a. W. im Betrage von 476 Mark 5.svg nicht zur Erhebung kommt.
      Worms, den 22. Dezember 1886.

Großherzogliches Kreisamt Worms.
v. Gagern.



Bekanntmachung,
die Vergütung der Brandschäden zu Ober-Abtsteinach betreffend.


      Aus Veranlassung der häufigen, in neuerer Zeit in Ober-Abtsteinach zum Ausbruch gekommenen Brände und in Berücksichtigung der dieselben begleitenden Umstände, welche die Vermuthung rechtfertigen, daß in diesem Orte entweder vorsätzliche Brandstiftungen in der Absicht, durch die für den Brandschaden nach gesetzlicher Bestimmung aus der Brandversicherungskasse zu zahlende Entschädigung Vortheil zu ziehen, stattfinden, oder doch, daß daselbst eine mit den Interessen der Brandversicherungsanstalt unverträgliche Fahrlässigkeit in Bezug auf Feuersgefahr obwaltet, hat Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz durch Verfügung vom 28. Dezember 1886 zu Nr. M. J. 29041 auf Grund des Art. 23 pos. 1 und 2 des Gesetzes vom 6. Juni 1853, betreffend die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr und die Vergütung der Brandschäden, angeordnet, daß die vom Augenblick dieser Bekanntmachung an in Ober-Abtsteinach entstehenden Brandschäden nur nach Verhältniß des wahren Werthes der betroffenen Gebäude unmittelbar vor dem Brande vergütet und bei den jährlichen Ausschlägen fünf Jahre lang die Versicherungskapitalien der obenbezeichneten Gemeinde in einem um ein Fünftheil erhöhten Betrag in Rechnung gebracht werden sollen.
      Heppenheim, den 5. Januar 1887.

Großherzogliches Kreisamt Heppenheim.
Gräff.



Promotionen an der Großherzoglichen Landes-Universität Gießen.

      Im Jahre 1886 erhielten folgende Inländer die Doktorwürde:

1) Die theologische Doktorwürde:
Am 22. April Professor Dr. phil. Heinrich Koestlin in Friedberg, honoris causa
2) Die medizinische Doktorwürde:
Am 21. Juni approbirter Arzt Otto Klietsch aus Zwingenberg.
" 12. Juli approbirter Arzt August Nebel aus Groß-Gerau.
" 3. Dezember approbirter Arzt Wilhelm Vogel aus Nauheim.