Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B050
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887 | |
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Vorstehende Uebersicht wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs Zielen, nämlich in den Monaten April, Juni, August, Oktober und Dezember 1887 und Februar 1888 erfolgen soll.
Bensheim, den 10. März 1887.
Dr. Usinger.
den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1887/88 betreffend.
Zur Bezahlung der ständigen Besoldung des Rabbinen zu Offenbach pro 1887/88 sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz 13/4 Pfennige von einer Mark Normalsteuerkapital der Israeliten in den zum Rabbinat Offenbach gehörigen israelitischen Gemeinden Babenhausen, Bürgel, Dietesheim, Dietzenbach, Dreieichenhain, Dudenhofen, Götzenhain, Groß-Steinheim, Hergershausen, Heusenstamm, Klein-Krotzenburg, Offenthal, Seligenstadt, Sickenhofen, Sprendlingen und Weiskirchen im Monat Mai dieses Jahres in einem Ziel erhoben werden, welches zur Bemessung der Beitragspflichtigen hierdurch bekannt gemacht wird.
Offenbach, den 14. März 1887.
Haas.