Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B086
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Beilage Nr. 12.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Bekanntmachung,
die Ergebnisse der Verwaltung der Großherzoglichen Brandversicherungskasse vom Jahr 1884 betreffend.
Großherzogliche Brandversicherungs-Kommission.
v. Preuschen.
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43) das Vermächtniß der Elisabethe Rahn zu Wohnfeld an die Gemeinde Wohnfeld zu Gunsten der Armen, im Betrage von 200
Im Allerhöchsten Auftrage werden diese Stiftungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 18. April 1887.
Finger.
Best.
die Ergebnisse der Verwaltung der Großherzoglichen Brandversicherungskasse vom Jahr 1884 betreffend.
Der Vorschrift in § 36 der Brandassekurationsordnung vom 18. November 1816 gemäß, werden die Ergebnisse der Verwaltung der Großherzoglichen Brandversicherungskasse vom Jahre 1884 auf Grund der revidirten und abgeschlossenen Rechnung in nachstehender summarischen Uebersicht unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Rechnung und Belege in unserer Registratur von den Gebäudebesitzern eingesehen werden können.
Darmstadt, am 15. April 1887.
v. Preuschen.
Petry.