Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B091
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887 | |
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Inhalt: | 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Bekanntmachung, die Organisation der Unfallversicherung betreffend. - 3) Bekanntmachung, die Ergebnisse der Verwaltung des Fonds zur Gewährung von Beihülfen bei Ueberschwemmungen betreffend. - 4) Bekanntmachung, die Aufbringung des Bedürfnisses der Großherzoglichen Landes-Brandversicherungs-Anstalt für 1886 betreffend. - 5) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1887/88 zur Erhebung genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Bingen. - 6) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1887/88 zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Offenbach genehmigten Umlagen. - 7) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Oppenheim für 1887. |
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Dienstknecht Felix Jost zu Vilbel in Anerkennung der von demselben am 24. Januar l. J. mit Muth und Entschlossenheit bewirkten Rettung des 8 jährigen Konrad Nürnberger vom Tode des Ertrinkens eine Geldprämie zu bewilligen geruht.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 26. April 1887.
Finger.
die Organisation der Unfallversicherung betreffend.
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 10. Juli v. J. (Beilage Nr. 20 des Regierungsblattes) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts für den Bezirk der Sektion II. der Westdeutschen Binnenschifffahrts-Berufsgenossenschaft mit dem Sitz in Mainz der Großherzogliche Regierungsrath von Zangen in Mainz und zu dessen Stellvertreter der Großherzogliche Amtmann Fey daselbst ernannt worden ist.