Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B123

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 17.
Darmstadt, den 15. Juni 1887.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Erhebung einer nachträglichen Umlage in der israelitischen Religionsgemeinde Gernsheim betreffend. - 2) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1. April 1887/88 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Darmstadt. - 3) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1887/88 zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Darmstadt genehmigten Umlagen. - 4) Uebersicht der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Worms für 1887/88. - 5) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1887/88 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Mainz. - 6) Bekanntmachung, die Erhebung einer Umlage von den zum Friedhofsverbande in Dalsheim gehörigen Israeliten betreffend. - 7) Ordensverleihungen. - 8) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 9) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 10) Namensveränderungen. - 11) Dienstnachrichten. - 12) Dienstentlassungen. - 13) Dienstenthebung. - 14) Charakterertheilungen. - 15) Konkurrenzeröffnungen.



Bekanntmachung,
die Erhebung einer nachträglichen Umlage in der israelitischen Religionsgemeinde Gernsheim betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz ist zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde Gernsheim pro 1885/88 die Erhebung einer nachträglichen Umlage im Betrage von 180 Mark 5.svg gestattet worden.
      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Beitrag auf 1 Mark 5.svg Normalsteuerkapital 4,733 Pfennige beträgt und die Erhebung in einem Ziele, und zwar im Monat August 1887 erfolgen soll.
      Groß-Gerau, den 24. Mai 1887.

Großherzogliches Kreisamt Groß-Gerau.
v. Löw.