Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B159

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 22.
Darmstadt, den 3. August 1887.


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Bekanntmachung, die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Tiefbau- und anderer Baubetriebe betreffend. - 3) Bekanntmachung, die für daß Rechnungsjahr 1887/88 zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse der Stadt Worms zu erhebenden Umlagen betreffend. - 4) Ordensverleihungen. - 5) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 6) Namensveränderung. - 7) Dienstnachrichten. - 8) Charakterertheilungen. - 9) Konkurrenzeröffnungen.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der 15 Jahre alten Marie Wolf, Tochter des Johannes Wolf I. in Rödgen, in Anerkennung der von derselben mit Muth und Entschlossenheit und unter eigener Gefahr bewirkten Rettung des 3jährigen Hermann Klee in Rödgen vom Tode des Ertrinkens eine Geldprämie zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
            Darmstadt, den 23. Juli 1887.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
Jaup.
Best.



Bekanntmachung,
die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Tiefbau- und anderer Baubetriebe betreffend.

      Die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des Reichsversicherungsamts vom 14. d. Mts. sammt Anlagen wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, am 26. Juli 1887.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
Jaup.
Köhler.