Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B193

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 27.
Darmstadt, den 12. Oktober 1887.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, den Holzpreistarif für die Großherzoglichen Domanialwaldungen pro Forstwirthschaftsjahr 1887/88, Rechnungsjahr 1888/89 betreffend. - 2) Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Kirchen- und Schulbau-Fonds für die Provinz Rheinhessen für das Jahr 1883/84. - 3) Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Kirchen- und Schulbau-Fonds für die Provinz Rheinhessen für daß Jahr 1884/85. - 4) Bekanntmachung, die Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Heppenheim a. d. W. für 1887/88 betreffend. - 5) Bekanntmachung, die für 1887 zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde Partenheim zu erhebende Umlage betreffend. - 6) Namensveränderung. - 7) Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 8) Dienstnachrichten. 9) Konkurrenzeröffnungen. -



Bekanntmachung,
den Holzpreistarif für die Großherzoglichen Domanialwaldungen pro Forstwirthschaftsjahr 1887/88, Rechnungsjahr 1888/89 betreffend.

      Unter Bezugnahme auf das von Großherzoglichem Ministerium der Finanzen unterm 9. Juli 1870 (Regierungsblatt Nr. 35 von 1870) erlassene Reglement, betr. die Holzpreise und den Holzverkauf in den Großherzoglichen Domanialwaldungen, wird bekannt gemacht, daß der pro Forstwirthschaftsjahr 1886/87, Rechnungsjahr 1887/88 festgesetzte, im Regierungsblatt Beilage Nr. 26 von 1886 veröffentlichte Holzpreistarif auch pro Forstwirthschaftsjahr 1887/88 (Rechnungsjahr 1888/89) in Geltung bleibt und daß die Ansätze desselben vom l. d. Mts. an, bei den auf Rechnung des Jahres 1888/89 kommenden Holzabgaben aus der Hand, in Anwendung gebracht werden.
      Darmstadt, am 1. Oktober 1887.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen,
Abtheilung für Forst- und Kameralverwaltung.
Draudt.
Schneider.