Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B198

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Beilage Nr. 27.



Mark 5.svg
Pfennig.svg
Mark 5.svg
Pfennig.svg
Art.
Uebertrag
15 330 04
6 Zuschüsse aus 1884/85:
Nichts.
7 Ausgeliehene Kapitalien 34 000 -
8 Gehalt des Rechners 1000 -
9 Bureaukosten des Rechners 75 -
10 Sonstige Ausgaben 210 14
Summe der Ausgabe
50 615 18
C. Abschluß.
Die Gesammt-Einnahme beträgt 65 947 84
Die Gesammt-Ausgabe beträgt 50 615 18
Verglichen bleibt Rest
15 332 66
welcher in baarem Vorrath besteht.
            Mainz, den 29. September 1887.
Großherzogliche Provinzial-Direktion Rheinhessen.
Küchler.



Bekanntmachung,
die Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Heppenheim a. d. W. für 1887/88 betreffend.

      Zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde Heppenheim a. d. W. für 1887/88 ist von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz die Erhebung einer nachträglichen Umlage von 305 Mark 5.svg genehmigt worden.
      Es wird dies hiermit mit dem Anfügen zur Kenntniß gebracht, daß der Betrag nach Klassen ausgeschlagen wird und die Erhebung der Umlage in 3 Zielen, und zwar in den Monaten Oktober und Dezember 1887 und Februar 1888 stattfinden soll.
      Worms, den 14. September 1887.

Großherzogliches Kreisamt Worms.
v. Gagern.