Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B209
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887 | |
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Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Ergänzung und Vergrößerung des Freiherrlich von Gemmingen`schen Familien-Fideikommisses Fränkisch-Crumbach betreffend 2) Ordensverleihungen. - 3) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 4) Namensveränderungen. - 5) Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 6) Militärdienstnachricht. - 7) Abwesenheitserklärungen. - 8) Dienstnachrichten. - 9) Dienstentlassungen. - 10) Ruhestandsversetzungen. - 11) Konkurrenzeröffnungen. - 12) Sterbefälle. |
die Ergänzung und Vergrößerung des Freiherrlich von Gemmingen`schen Familien-Fideikommisses Fränkisch-Crumbach betreffend.
Das unterzeichnete Ministerium des Innern und der Justiz bringt hiermit in Gemäßheit des Artikels 11 des Gesetzes vom 13. September 1858, die Familien-Fideikommisse betreffend, zur öffentlichen Kenntniß, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog auf Ansuchen des Freiherrn Adolf von Gemmingen zu Fränkisch-Crumbach die Ergänzung und Vergrößerung des Freiherrlich von Gemmingen`schen Familien-Fideikommisses Fränkisch-Crumbach durch eine Reihe von in den Gemarkungen Fränkisch-Crumbach und Nieder-Kainsbach belegenen Grundstücken nach Maßgabe der vorgelegten gerichtlichen Willenserklärung zu bestätigen geruht haben und daß die Fideikommißeigenschaft der fraglichen Grundstücke in die Grundbücher, beziehungsweise Mutationsverzeichnisse der genannten Gemarkungen eingetragen worden ist.
Darmstadt, am 11. November 1887.
Finger.