Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B240

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Beilage Nr. 33.



Konkurrenzeröffnungen.
            Erledigt sind:
1) Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Geilshausen, im Kreise Gießen, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
2) Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Nieder-Stoll, im Kreise Lauterbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden. Dem Herrn Grafen von Schlitz, genannt von Görtz, steht das Präsentationsrecht zu derselben zu.
3) Eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Dromersheim, im Kreise Bingen, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg .


Sterbefälle.
            Gestorben sind:
1) am 19. September der Oberförster i. P., Forstinspektor Jakob Seeger zu Lörzenbach;
2) am 22. September der katholische Pfarrer und zweite Definitor Blasius Bauer zu Ober-Wöllstadt;
3) am 3. November der Schullehrer Jakob Made zu Langen;
4) am 10. November der Kanzleiinspektor i. P. Konrad Gerhardt zu Darmstadt;
5) am 13. November der katholische Pfarrer Johannes Euler zu Viernheim;
6) am 21. November der Ministerialkanzlist i. P. Heinrich Eichentler zu Darmstadt;
7) am 24. November der evangelische Pfarrer Karl Maria Emil Münch zu Homberg;
8) am 25. November der Landrichter i. P. Johannes Sehrt zu Darmstadt.




Zur Nachricht.

      Das Großherzogliche Regierungsblatt erscheint in 2 Theilen, Haupttheil und Beilage, in gr. 4. Format, so oft Materialien vorhanden sind, ohne sich an eine bestimmte Zeit zu binden. Daß und wann eine Nummer des Regierungsblattes (Haupttheil oder Beilage) erschienen ist, wird jedesmal in der Darmstädter Zeitung angezeigt.
      Sowohl auf den Haupttheil als die Beilage kann getrennt abonnirt werden, und beträgt der Abonnementspreis für das ganze Jahr für den Haupttheil 3 Mark 5.svg, für die Beilage 2 Mark 5.svg excl. Bestellgebühr.
      Angeblich ausgebliebene Blätter werden nur dann unentgeltlich nachgeliefert, wenn die Reklamation alsbald erfolgt.
      Darmstadt, im Dezember 1887.

Die Expedition des Großherzoglichen Regierungsblattes.



      Eine jede Korrespondenz, welche Einrückungen in das Großherzogliche Regierungsblatt zum Gegenstand hat, ist an die Redaktion desselben zu adressiren; Zuschriften, welche die Versendung des Blattes betreffen, sind dagegen an die Expedition des Großherzoglichen Regierungsblattes zu richten. Alle Zuschriften und Sendungen sind zu frakiren.
      Darmstadt, im Dezember 1887.

Die Redaktion des Großherzoglichen Regierungsblattes.