Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/093
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Regierungsblatt.
Nr. 17.
die Errichtung der Kulturinspektionen betreffend.
Vom 19. Juni 1895.
Auf Grund des § 2 der Verordnung vom 30. April 1895, die Organisation des landeskulturtechnischen Dienstes betreffend (Regierungsblatt Nr. 11), wird hierdurch bestimmt:
Für die Besorgung der örtlichen kulturtechnischen Geschäfte wird das Großherzogthum in folgende vier Kulturinspektionen eingetheilt: Kulturinspektion Darmstadt, Kulturinspektion Gießen, Kulturinspektion Friedberg, Kulturinspektion Mainz.
1) Die Kulturinspektion Darmstadt mit dem Amtssitze in Darmstadt umfaßt die Provinz Starkenburg.
2) Die Kulturinspektion Gießen mit dem Amtssitze in Gießen umfaßt die Kreise Gießen, Alsfeld, Büdingen, Lauterbach und Schotten.
3) Die Kulturinspektion Friedberg mit dem Amtssitze in Friedberg umfaßt den Kreis Friedberg.
4) Die Kulturinspektion Mainz mit dem Amtssitze in Mainz umfaßt die Provinz Rheinhessen.