Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/102

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu
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Nr. 18.


Anlage B.

      Auf Antrag des Herrn ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... zu ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ...

welcher
Nachweis über erfolglos abgehaltenen Sühnetermin*)
Bescheinigung über Nichterscheinen des Ersatzpflichtigen im Sühnetermin
erbracht hat, wird


Termin zur Besichtigung und Abschätzung des angemeldeten Wildschadens in der Gemarkung
... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... Jagdbezirk Nr. ... ... ... ... durch die Sachverständigen-Kommission auf
... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... , den ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... mittags ... ... ... ... Uhr,
Zusammenkunft
anberaumt.

      Der Sachverständige Herr ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... zu ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ...

wird hierzu unter dem Anfügen eingeladen, daß er im Verhinderungsfalle seinen Ersatzmann zeitig zu
benachrichtigen hat, widrigenfalls er die Kosten eines vergeblich anberaumten Termins zu tragen
haben würde.
      Der Antragsteller und der zur Ausübung der Jagd Berechtigte, beziehungsweise ihre Bevoll-
mächtigten**), werden zum Erscheinen in dem Termin unter dem Anfügen eingeladen, daß auch in
diesem Termin eine gütliche Vereinbarung über den Ersatzanspruch versucht, daß aber im Falle
des Nichterscheinens der Betheiligten die Begutachtung und Abschätzung des angemeldeten Schadens durch
die Sachverständigen-Kommission vorgenommen werden wird.

... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... , den ... ... ... ... ten/" ... ... ... ... ... ... ... ... ... 18 ... ... ... .


Der Vorsitzende der Sachverständigen-Kommission:




Herrn ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ...
zu ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ...


      *) Unzutreffende ist zu durchstreichen.
      **) Sind Bevollmächtigte im Voraus bestellt, so ist das Einladungsschreiben diesen unmittelbar zuzustellen.