Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/181
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 30.
Darmstadt, den 20. September 1895.
Inhalt: Bekanntmachung, die Errichtung der Kulturinspektionen betreffend.
Bekanntmachung,
die Errichtung der Kulturinspektionen betreffend.
Vom 16. September 1895.
Einziger Paragraph.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
v. Knorr.
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Regierungsblatt.
Nr. 30.
die Errichtung der Kulturinspektionen betreffend.
Vom 16. September 1895.
In Ausführung des § 3 der Bekanntmachung vom 19. Juni 1895, die Errichtung der Kulturinspektionen betreffend (Regierungsblatt Nr. 17), wird hierdurch bestimmt, daß die durch diese Bekanntmachung angeordnete Eintheilung des Großherzogthums in vier Kulturinspektionen am 15. Oktober 1895 in Wirksamkeit tritt.
Darmstadt, den 16. September 1895.
In Vertretung:
v. Knorr.
Dr. Wagner.