Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/213
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 38.
Darmstadt, den 25. November 1895.
Bekanntmachung,
die Polizeiordnung für die Schifffahrt und Flößerei auf dem Rhein betreffend.
Vom 20. November 1895.
Aus Allerhöchstem Auftrage:
Großherzogliches Staatsministerium.
Finger.
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Regierungsblatt.
Nr. 38.
Inhalt: | Bekanntmachung, die Polizeiordnung für die Schifffahrt und Flößerei auf dem Rhein betreffend. |
die Polizeiordnung für die Schifffahrt und Flößerei auf dem Rhein betreffend.
Vom 20. November 1895.
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 17. Januar 1893 (Regierungsblatt Nr. 1), die Abänderung und Ergänzung der Polizeiordnung für die Schifffahrt und Flößerei auf dem Rhein betreffend, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zufolge einer zwischen den Rheinuferstaaten getroffenen Vereinbarung die unter III und IV vorgedachter Bekanntmachung enthaltenen Bestimmungen, die Signale auf den Niederländischen Rheinstrecken unterhalb der Spijk`schen Fähre betreffend, bis zum 1. Februar 1898 in Kraft bleiben.
Darmstadt, den 20. November 1895.
Großherzogliches Staatsministerium.
Finger.
Dr. Fuchs.