Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B153

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
<<<Vorherige Seite
[B152]
Nächste Seite>>>
[B154]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 20.


Darmstadt, den 17. Juli 1895.


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Bekanntmachung, die Erhebung einer außerordentlichen Umlage zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde Neckar-Steinach betreffend. - 3) Bekanntmachung, die für das Etatsjahr 1895/96 zur Bestreitung der Kommunal- und Kirchenbedürfnisse in der Haupt- und Residenzstadt Darmstadt zu erhebenden Umlagen betreffend. - 4) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden im Kreise Oppenheim im Jahre 1895. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Namensveränderungen. - 7) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 8) Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 9) Dienstnachrichten. - 10) Dienstentlassungen. - 11) Dienstentsetzung. - 12) Ertheilung von Diplomen an der Großherzoglichen Technischen Hochschule zu Darmstadt. - 13) Prüfungen an der Großherzoglichen Technischen Hochschule zu Darmstadt. - 14) Charakterertheilung. - 15) Ruhestandsversetzungen. - 16) Konkurrenzeröffnungen. - 17) Sterbefälle.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Taglöhner Konrad Roßmann zu Mainz in Anerkennung des von demselben bei der Rettung des 5 Jahre alten Ignaz Müller daselbst vom Tode des Ertrinkens bewiesenen besonnenen und muthvollen Verhaltens eine Geldprämie zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
            Darmstadt, den 13. Juli 1895.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
v. Knorr.
Dr, Weber.



Bekanntmachung,
die Erhebung einer außerordentlichen Umlage zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde Neckar-Steinach betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen zur Bestreitung außerordentlicher Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde Neckar-Steinach von den Mitgliedern derselben für 1895/96 200 Mark 5.svg Umlagen erhoben werden.