Haus Hamm (Buer)/Archivabschrift Ergänzung zu Fol. 144
Ergänzung / Nachtrag
1670 (Blatt 240, 241 zu Fol. 144 gehörig)
(Blatt 240a) 1670, d. 10. Novbr., Sterkrade. Zu wissen sey hiemit manniglichen, welche gegenwärtig offen Instrument werden lesen oder hören lesen, daß die Hochedel geborene Hoch Ehr und Tugendreiche Gudula Walburgis von Ham, Tochter zum Hamm, demnach und allderweil selbe durch sonderbahre Vorsehn und Schickung des Allmächtigen diese Welt zu verlassen und in den Geistlichen Stand sich zu begeben willens und Meinung, und nun mehr selbigen bereits inyrten Geistlichen Stand morgenden Tags als in ipso S. Martin Episcopi.
Die durch öffentliche und holenne Profession zu bekräftigen vorhabens; die weilen und jede Zeit, da ihr annoch von ihren Gütern libere und freien Willens zu disponieren freistehet: dem auch Hoch Edelgeborenen und gestrengen Otto Wessel Franz von und zum Ham, ihrem freundlichen lieben Bruder, ihre filialquot und total – Anspruch am Haus Hamm und allen elterlichen Gütern, wolbedacht, freyen Muths, ohngezwungen und allein aus gegen obwolgmlts ihrem Bruder und dero vätterlichen Nahmen und Stamm habende Affersion und Verichtung, bester Gestalt Rechtens und mir solches am bestandreichsten habe geschehen können der
(Blatt 240b) () ..zen, unwuederruflich cedirt, übergeben und aufgetragen() .., wie dan selbigen hiermit und Krafft dieses übergibt, () ..irt und auftragen, und auf selbige nun und zu ewigen (Zeit) en bei Adelichen Ehren und Treuen an Eidts Statt () .. auch der Hochwürdig und Wolgeborene Frau Anna (Ger)trudis Elisabeth von Quade, hiesigem Hochadelichen Got(tes)haues zu Starkrade Abdissin, und dan der Hochwürdig (Jo)hannes Hoen, Prälat zu Aldenkempen, auch hiesigem (Hoc)hadelichen Gotteshaues Visitator ordinarius inhuwen () .. von wegen mehr obwol gemelte Hochadelichen Gotteshau(es) gegen Erlegung der gebürlichen Statuten Gelder re(nu)ncyren und verzichen thun; Wogegen aber mehr ob()lgemelter Otto Wessel von und zum Ham seiner () ..seiner freundlichen lieben Schwester Järlich und alle Jahr (au)f Martini Zeit ihres Lebens Zehn Rthlr. zum Spiel(pfe)nnig ihres Beliebens zu verwenden sicherlich und (un)fehlbar zu zahlen schuldig und gehalten sein solle.
(Wu)erden aber hernachmals wolgebgEter Dochtern von ()nen über kurz oder lang ex linea collaterali per ()..ssionem testamentariam aut intestatem, legatum ()...commissum donatronem mortis causa sive intes ()...aut alio quocunque titulo aut modo einige Güter (). Erbschaft anerfallen, darauf thuet selbige hiebei üb()... Gestalt, wie uet weniger dieses merhrwolglte. Hoch(ad)liche Gotteshauses nun und zu ewigen Tagen renun(cir)en und selbige bey dieser annoch habenden Freiheit (und) Gewalt zu disponiren Ihnen Beiden, Bruder und
(Blatt 241a) Schwester, wie solches am bestendigsten, besten und festester Maßen kann und mag, um selbige unter ihnen aequiset et paribus quotis zu dividiren, übergeben und aufgetragen, wie dan hirmit und Krafft dieses übergibt und aufträgt, jedoch daß dagegen ihr Spielpfennig von obwolgmlt. Beiden ihren Bruder und Schwester oder deren Erben, welche itzigen Cession und Auftrag, als dan werden paticipiren und geniessen järlichst nach ihrer discretion zu vermehren schuldig und gehalten sein sollen.
Alles ohn Gefehrde u. in Warheit urkundt und zu mehren Sicherheit und Festhaltung aller obbeschriebenen Dinge ist gegenwertiges Instrumentum ./. so in dasselb verfertigt und beiderseiths mitgetheilet worden ./. vor der Hoch Edelgebohrenen Frawen Anna Margaretha von Wick Frau Wittibe von Hamm, g. den Hoch Edelgeborenen Gestrengen, Hoch Ehr- und Tugendreichen Otto Wessel Franz und Gudula Walburgis von Hamm, wie denn auch der Hochwürdigen und Wohlgebornen Frauen Anna Gertrudis Elisabethen von Quade, demhochwürdigen Herrn Johannen Hoen, Prälaten zu Aldenkempen, und den Wohl Ehrwürdigen Melchiorn Dünwaldt nahmens und von wegen des Hochadelichen Closters zu Starckrade Eigenhendig unterschrieben und aufgetrücktem Pitschaften bestethigt worden. So geschehen aufm Hochadlichen Closter zu Starckrade auf Abend Martini Epicopi, den 10. Tags Monaths November dieses sechszehnhundertsiebenzigsten Jahrs.
- (S) Anna Gertrudis Elisabeth von Quadt, Abba
- (S) Anna Margareta von der Wick, Wittib von Ham
- (S) Hr. Joannes Hoen, Abt des Gotteshaußes zum Altenkempen
- (S) Gudula Walburgis von Hamm, in Mangel meines Pitschaft brauchge ich meiner f. M. Pitschaft
- (S) Hr. Melchior Winandus Dunwaldt Confess. loci
- (S) Otto Wesselus Franz ab et ex Ham, in defectum Sigilli mei hab signari Sigills D. Matris
(Blatt 242a) Et quoa Ego Rutgerus Porth, Imperiale authoritate publicus Notarius hae omnia ita fieri praesens vidi caque procit modo meniorata in praesentia mea gesta sunt, hoc desuper Instrumentum publicum ad hoc a pactibus spherialiter rogatus et in verisatis et gestorum testimonium conferi et nomenis mei subceptione solitam et consueto Notariatus mei signo corroboratum uterque paete communicavi.
(S) tela praevisa minus feruit
(Obiger Urkunde, welche in 2 gleichen unterschriebenen und untersiegelten Original – Exemplaren vorhanden ist, lagen noch 2 Quartblätter folgenden Inhalts bei:)
(Blatt 242a) (1.) Daß die Wolgeboren Frau Nigt von Ham Unserem adlichem Closter Sterckrade wegen der Statutengelder hundert Rthlr. erlegt und voll entrichtet wirdt hirmit bescheinigett, deßwegen auß dieser bezahlung halber thun bedancken.
(Blatt 242b) Actum Sterckrade den 14. 9bris 1670 Alyt von Quadt, Abba.
(2.) Krafft dieses wirdt bescheiniget, daß die hundert Goldgulden Statutzgelder von wegen Unserer L. Nichte Gudula von Ham hiesigen Gotteshauses Sterckrath Profession, Theilß von weyle der Hochwolgnd. Frauen Wittibe von Ham Frau zu Ham, theilß auch von Hochwohl Herrn Otto von Ham Herrn zum Crange und Ham zu Dank entrichtet sind. Worab hiemit danckbarlich quittired, habe ich zu undt Unterschrieben zur Warheit Urkundt nebst eigener Handt Unterschrift mein ahngeborenes adliges Pittschaft beygetrückt. Actum Sterckrath d. 19. February im Jahr 1698.
(S) Anna Catharina von Nunum genandt Dücker, Abdissin
(Blatt 243a, zu Fol. 161 gehörig) 1686, den 21. Novbr., Sterkrade. In Gottes Nahmen Amen. Kundt und zu wissen sey hirmitt Jedermäniglich, daß die Wollgebohrne Fräulein Catharina Sibilla von und zum Ham v. mir Enddtsbenannten Notario und Gezeugen zu erkennen gegeben, welch Gestalt Sie in betrachtung dieer schnöden und vergänglichen Weldt Unbeständigkeit und zu mehrerer ihrer Seelen Wohlfahrt und Sicherheit zu Ehren Gottes, der Allerheiligsten hochgebenedeiten Jungfrau Maria und deß H. Vatters Bernardi den Cistereienser Orden sich einverlaibet und solcher durch gewöhnliche Profession und Bewilligung Ihrer Obrigkeit schon vor zwei Jahren, als nämblich den 22. October 1684 ten Jahr vollenzogen hatte, immittelst aber den ihr von Ihro freundlichen geliebten Bruder Otto Wessel v. u. z. Hamm inweill Wege erzeigten brüderliche Affection zu erkennen sich obligat und verbunden befinde, Alß hette Sie, bemeltes Freulein, au freiem ihrem eigenem Willen, ungezwungen und ungetrungen, mit
(Blatt 243b) Vorwissen, Gutbefinden und Willen der Wohlgebohren Frauen Anna Margareta von der Wick, Wittiben von Ham, ihrer herzlichen Frau Mutter, dann der hochwl. Und Wollgeboren Frau Abtissinn Anna Catharina von Nunum gnant Dücker g. der Wohlehrn. Und Wohlgeborenen Freulein von Westrem Priorin und Kellnersche, Namens des Capittels, auf alle ihre am Hauß Hamm, dessen Gericht und Gerechtigkeiten, Mühlen, Wiesen, Weiden, Weihern, Büsche, Höfe, Kotten, Geld = Einkünften, alle bewegliche und unbewegliche Güter, in Summa auf alles, wozu Sie an ihren Herrn Vatter Selg. Und Frau Mutters Verlassenschaft einige Ansprach und Forderung jetzt habe oder inskünftige haben können, in weß Herren Hände sie auch gelegen, zum Vortheil Ihres Wollgmlten Eltisten Bruders renuncyrt und verziegen. Weilen aber solches damahlen in Mangel eines Notary und wegen eilfertiger Reise des Wollberührten Herrn Bruders mehre nicht beschrieben worden, alß thet Sie wohlbemelt Freulein Catharina Sibilla von und zum Ham solch renunciation hirmit und Kraft dieses vor mir Notario und endts benenten Gezeugen respetiren und confirmiren, renuncyrte, cedirte und überlassen obiges alles mit vorwissen, Willen und Gutbefinden Ihre Wollgld. Frau Mutter, Frau Äbtissinen und Priorinnen nahmens
(Blatt 244a) des ganzen Convents Ihro oftwollglden lieben H. Bruder Otto Wessel von u. zum Hamm hiemit bester Gestalt wie solches de jure et confuctadine ihm förmlichster und bestendichster hätte geschehen sollen oder können., mit diesem ausdrücklichen Vorbehalt aber, daß Er, Otto Wessel v. u. z. H. einmal vor alle dem hiesigen Kloster und Gotteshaus Rivulo Mariae vulgo Sterckradt gnandt, eine sichere Summe Gelds /. welche schon vorlengs richtig und wohl erlegt und bezahlt zusein die Wollgmelte Frau Äbtißinne vor mir Notario und Endtsbemelte Gezeugen hiemit bekandte /. entrichte, Ihro Catharina Sibillae aber jährlichs und alle Jahr auf Martini zum Behuff ihrer Kleidung so lange sie lebet Er Wollgdt. Herr Otto oder seine Erben 12 Reichsthlr. gebe und jährlichs ein Viertel Leins auffen Land besamen lassen wolle und solle, dafür aber der H. Otto Wessel von u. zum Ham ohne eheliche Leibs=Erben abgehen oder das Haus Hamm überlassen würde, solle Ihro am Platz der 12 Rthlr. 15 Reichsthaler jährlichs aus dem Gut und Stücke zum Haus Hamm gehörig, und Sie, bemelte Freulein, erwählen wirdt, gegeben werden, im Fall aber Sie offtberührts Freulein aus dem Gut, welches Sie sonst erwehlet, nicht bezahlet werden könnte, in solchem Fall behaltet Sie Freulein zu
(Blatt 244b) mehrer ihrer ... 12 Rthr. Jährlicher Versicherung vor eine general und special Hypothek /. acta ut generalita Non deroget specialitii /. auf alle die Hammschen Güter, wo die auch immer gelegen sein, sich ein unverhoffter Mißbezahlungs Fall daraus ohnverhindert menniglich, auch ohne das Gericht vorhero besucht, selbst bezahlt zu machen. Dagegen Niemand einige Beneficia zu bedienen Macht haben solle es seine Beneficia Sunis od. indulta od. rescepta particularia od. generalia Imperatorum vel Principium.
Alles geträulich sonder Gefehrdt und Arglist. So geschehen im Jahr 16686 den 21. Tags Monats September aufen Kloster Starckradt in Gegenwart Herrn Amandi Lambte und Jodoci Appelfeldt, als hiezu beruffenen glaubhaften Gezeugen.
Wan dann dieses alles also wie obsteht vor mir Joanne Bernardo Reckman Sac. Caes. Imp. Author. Publico et in Cancell. Bonnensi Immatr. Notario und obgemlten Gezeugen beschehen, renuncyrt und vereinbart worden, alß habe zwei gleicherhande instrumenta darüber verfertigt, mit eigener Handt geschrieben und unterschrieben, auch unt mein gewöhnlich
(Blatt 245a) Notariatszeichen besiegelt. Ita in fidem praemiss requis testor Joes Bernardus Reckman, Notarius.
- Anna Catharina von Nunum gt. Dücker, Abbatissa
- Catharina von Ham
- A.M. v. d. Wieck v. H.
- O. W. v. Ham