Herforder Chronik (1910)/310
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Herforder Chronik (1910) | |
<<<Vorherige Seite [309] |
Nächste Seite>>> [311] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Vor allem hatte er auf sein Panier die Reichsfreiheit seiner Vaterstadt geschrieben. Für deren Wiederherstellung wirkte er rastlos, setzte alle Hebel in Bewegung, verschmähte selbst nicht, wie es in jener Zeit nicht selten war und er in seinem Streite mit Schliepstein am eigenen Leibe erfahren sollte, den Gegner herunterzuziehen, indem er die brandenburgische Politik bloßstellte. Zusammen mit dem zum Friedenskongreß abgeordneten Herforder Gesandten Dr. Albert Steinmeyer bewirkte er, daß die Reichsstände auf das Herforder Gesuch am 6. September die restitutio in integrum, d. h. die Wiederherstellung (Herfords) in den früheren neutralen Stand beschlossen. Als dieser Beschluß der Reichsstände dem Kurfürsten zu Gesicht kam, erklärte er, die Stadt nur occasione belli d. i. infolge einer sich darbietenden Kriegsgelegenheit genommen zu haben, damit weder die Schweden noch die Kaiserlichen ihm hätten zuvorkommen können, wodurch der Grafschaft Schaden zugefügt worden wäre. Die Stadt solle beim Friedensschluß wieder in ihren vorigen Stand versetzt werden.
Es war also durch Anton Fürstenau Greifbares nicht erreicht, und dennoch ehrte ihn der Herforder Rat für seine bewiesene Vaterlandsliebe in ganz hervorragender Weise. Wie ihm schon am 22. Juli 1644 ein Dankattestat für seine treue Arbeit im städtischen Dienste ausgestellt war, so setzten ihm die Stadtväter am 3. Oktober 1651 ein schriftliches Ehrendenkmal für alle Zeiten. Sie erklären darin einhellig, daß sie nächst Gott dem Anton Fürstenau nicht genug Dank sagen können für seine übergroße Sorgfalt, Mühe und Arbeit (d. i. zum Besten der Stadt). „Wir verehren ihn deswegen als getreuen Vaterlandsfreund, und wollen zu unsterblichem Nachruhm seine Taten in unser Archiv „schriftwürdigst“ niederlegen usw.
Seine früheren Versicherungen, daß er die Stadt habe besetzen lassen, nur um seine Rechtsansprüche zu beweisen, daß er den Bürgern in Gnaden gewogen sei und die zutage getretene Widersetzlichkeit nur einigen Ratsmitgliedern zur Last lege, hatte der Kurfürst der Stadt wiederholt - man gab nicht viel darauf, solange die Einquartierung die Bürgerschaft drückte. Um sie los zu werden, richtete der Rat am 27. September 1647 eine Eingabe an den Kurfürsten, bat darin, daß er die Truppen zurückzöge, und gab zugleich ein in den grellsten Farben gemaltes Bild von den Qualen, welche die Bürgerschaft durch die Einquartierung auszustehen hätte. In den letzten vier Wochen hätten die Soldaten den Bürgem ihren geringen Vorrat an Geld, Brot und Viktualien aufgezehrt. Die verarmten Leute ließen ihre ledigen vier Pfähle (Wohnungen) stehen und gingen davon. Falls nicht schleunige Errettung folgen sollte, würde der größere Teil sich verlaufen und an den Bettelstab geraten. Dann fiele es unmöglich, die rückständigen kaiserlichen und schwedischen Kontributionen, die schon eine Höhe von 5000 Tl. erreichten, aufzubringen. Die Kaufleute könnten, aus Furcht, den Feinden in die Hände zu fallen und wegen der rückständigen Kontributionen Erpressungen zu erleiden, ihrem auswärtigen Handel nicht nachgehen, und es bedeutete eine Verwüstung der Stadt, deren schwere Verantwortung diejenigen trügen, welche E. Ch. D. zu dieser von uns unverschuldeten Not bewogen haben.