Herforder Chronik (1910)/313
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nicht genöttiget werden, sondern wan Sie freywillig und motu proprio (aus eigenem Antriebe) einwilligen wirbt, wie Sie hiebevoren zu mehrmahlen gethan, dagegen gewönlichen revers gewertig sein.“
Der Schluß des wichtigen Vertrages lautet:
„Alles ohne gefehrde vndt argelist, deßen zu wahrem vhrkundt vndt fester stedicheit, haben Bürgermeister, Scheffen vndt Rhat, vorth (ferner) Beystehern vndt Ambtmeistern der Stadt Herforden diesen Vertrag eigenhändig vnterschrieben vndt mit der Stadt Insiegell bekrefftiget. So geschehen Herforde den 26. Novembris/6. Dezembris Anno 1647.
An demselben Freitag, den 6. Dezember, hat sich der Kurfürst von Bielefeld nach Herford zur Huldigung „erhoben“ (begeben), und als er vor Herford vor der Warte, welche Roschenbuschs Baum genannt wird und „etzliche Feldtweges aus der Stadt“ liegt (s. oben) angelangt war, wurde ihm daselbst von Herren Bürgermeisters,