Herforder Chronik (1910)/405
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1757
Art. 1. Der Kommandant der Armee soll sein Quartier nehmen, wo und wie er es für ratsam hält.
Art. 2. Den Offizieren sollen nach ihrem Range passende Quartiere geliefert werden. Sie dürfen keinerlei Gerätschaften fordern, wie Wäsche, Sessel, Kochherd oder andere, unter welchem Vorwande oder Benennung es sei.
Art. 3. Es sollen Magazine errichtet werden für den Holz-, Kohlen-, Lichtvorrat. Nämlich es soll erhalten:
a) jeder General-Lieutenant tägl. 100 Scheite Holz, wie sie gewöhnlich in den Wäldern geschlagen werden, 1 Sack Kohlen u. 6 Kerzen, 6 auf 1 ;
b) jeder Feldmarschall 60 Scheite, 3 Kerzen tägl. und 15 Sack Kohlen monatl.;
c) jeder Brigadier 50 Scheite, 2 Kerzen tägl., 8 Sack Kohlen monatl.;
d) jeder Ober-Kriegscommissar 60 Scheite, 3 Kerzen tägl. u. 15 Sack Kohlen monatl.;
e) jeder Kriegscommissar 50 Scheite, 2 Kerzen tägl., 8 Sack Kohlen monatl.;
f) jeder Kavallerie-, Infanterie- oder Dragoner-Oberst 12 Scheite tägl.;
g) jeder Obrist-Lieutenant 10 Scheite;
h) jeder Bat.-Kommandeur 8 Scheite;
i) jeder Major 8 Scheite;
k) jeder Hauptmann u. Reg.-Adjutant 6 Scheite;
l) jeder Lieutenant 4 Scheite;
m) jeder Unter-Lieutenant, Fähnrich, Feldprediger, Arzt 3 Scheite;
n) jeder Wacht- und Waguemestr[1] 6 Scheite;
o) jeder Fourier 4 Scheite;
p) jedes Bataillon tägl. 1 Klafter Holz franz. Maß, jede Eskadron 1/4 Klafter.
In den Orten, wo Holz selten ist, mag für den Heizverbrauch eines Soldaten oder Reitersmannes 11/2 Holz- od. Steinkohle tägl. für den Mann;
für jedes Wachtkorps über 100 Mann 150 Holzkohlen für 24 Std. oder 12 Scheite Holz und 4 Kerzen, 12 auf das Pfund;
für das Zimmer jedes Wacht-Offiziers 70 Holzkohlen tägl. oder 12 Scheite und 4 Kerzen;
für jeden Stall zu 50 Pferden oder weniger 4 Kerzen, 11 auf das Pfund;
für jeden Stall über 50 Pferde 8 Kerzen gerechnet werden.
- ↑ Waguemestr ist Aufseher über das Fuhrwerk und die Briefposten in dem Regiment.