HiltmayrStephanVerkaufMarktSchwaben1697

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

StAM, Rentmeisteramt München, Unterbehörden Nr. 6016, S. 40- 41

Brieff Notlungs Buch des Churfrtl. HofCastenambt München Anno 1697/98

X dem Ehrengeachten H: Johjann Gerstlacher, Burgermaister und pierpreu zu ersagten Schwaben, und Maria dessen Ehewürthin Folio 40

Khaufbrieff

1700 fl

Stephan Hildtmayr Paur zu Schwabn, und Maria dessen Eheweib, welche aber Ehrhaffter Behinderung halber nit erscheinen khönnen, sondern Adamus Lechner, ieziger Würth zu Parsdorf, Sye …. zu vertreten mit völliger Gewalt |: dessen Er sich auch bey …nung seines Vermögens und ……. :| abgeordnet Bekhennen und verkhauffen umb ihres ….. bessern Nuzens willen ihr in ….. alda ingehabtr. Zum hiesig Churfrtl. HofCastenambt gehörig Urbars Huebn, worauf Sye vermög Leibgedingsbrieff de dato 21.Feb. ao 1692 Leibgedingsgerechtigkheit erhalten, , mit darin …… todt: und lebendig Vahrnus 3 alt Ross 7 Stukh Clain: und Gross Rdo. RindtVich, 2 Pflueg(?), 2 Wägn und 2 ..übn, 4 schlechte Ehehalten Pöetn, 1 kupferner Wasch Khössl und etlich ….:

Folio 40 Rückseite

Sambt dem dermahls vorhandten gehabten Prenn: und Zäunnholz

Actum den 28. Junii ao 1697.

Zeugen

Georg Stöger Schuchmacher

Und Adam Hoenstainer

………………. In Pern..(?)

Folio 41


Handlung

Actum et …. ut supra

Notlung Notel, Urkunde, später Briefprotokolle genannt

Urbar von der Herrschaft angelegteVerzeichnisse der Immobilien und ihrer Erträge

Urbarsgüter Herzogsgüter, die von einem herzogl. Hofkastenamt vewaltet wurden

Wildfeuer Blitzschlag

Leibgeding Leibrecht, Verstiftung eines Lehens auf Lebenszeit des Bauern, manchmal auch „zweileibfällig“ zusätzlich auf Lebenszeit der Ehefrau. Nachkommen konnten das Gut mit Einverständnis des Grundherrn übernehmen, aber nur gegen erneute Leibgedings-Zahlung

pertinentiis cum omnibus mit allem Zubehör

Kaufschilling Kaufpreis

Interesse Zinsen

Rdo. Reverendo, „mit Verlaub“, Vorsatz vor allem was stinkt, hier Dünger oder Kuh

Quatember Quartal, Termin für Fälligkeiten, z.B. Zahltage für Austrägler.

1. Quartal: Mittwoch nach Invocavit, Aschermittwoch

2. Quartal: Mittwoch nach Pfingsten

3. Quartal: Kreuzerhebung, 14. September

4. Quartal: nach Lucia, 13. Dezember

Lidlohn Entlohnung von Dienstboten in Geld

Aufzug Auffahrt, Übernahme eines Guts

Widerlassung hier: Rückkauf