Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/475

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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
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Rechtsanwälte.

1. Vorstand der Anwaltskammer.

Geschäftskreis.

Aufsicht über dei Erfüllung der den Rechtsanwälten obliegenden Pflichten und Handhabung der ehrengerichtlichen Strafgewalt.

Vermittlung bei Streitigkeiten der Rechtsanwälte untereinander und mit Ihren Auftraggebern.

Abgabe der von der Landes-Justizverwaltung oder den Gerichten geforderten Gutachten.

Verwaltung des Vermögens der Anwaltskammer.

  • Dr. Gustav Binz in Karlsruhe, Vorsitzender.
  • Otto Grumbacher in Karlsruhe, stellvertretender Vorsitzender.
  • Albert Kusel in Karlsruhe, Schriftführer.
  • Otto Zutt in Karlsruhe, stellvertretender Schriftführer.
  • Karl Bayerle in Konstanz.
  • Julius Fischer in Karlsruhe.
  • Paul Frühauf in Karlsruhe.
  • Dr. Max Hachenburg in Mannheim
  • Dr. Joseph Helm in Heidelberg.
  • Dr. Robert Katz in Mannheim.
  • Oskar Muser in Offenburg.
  • Georg Selb in Mannheim
  • Moses Sinauer in Freiburg.
  • Dr. Friedrich Weill in Karlsruhe.
  • . . . . . . . . . . .

2. Anwaltskammer.

Geschäftskreis.

Feststellung der Geschäftsordnung für die Kammer und den Vorstand.

Bewilligung der Mittel zur Bestreitung des für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten erforderlichen Aufwandes und die Bestimmung des Beitrages der Mitglieder.

Prüfung und Abnahme der seitens des Vorstandes zu legenden Rechnung.