Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/533

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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
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Baden Hofhandbuch.djvu
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Frequenz.

Sommersemester 1909.

Studierende Hospitanten Im Ganzen
Abteilung für Mathematik und allgemein bildende Fächer 12 1 13
Abteilung für Architektur 196 23 219
Abteilung für Ingenieurwesen 228 4 323
Abteilung für Maschinenwesen 289 1 290
Abteilung für Elektrotechnik 200 7 207
Abteilung für Chemie 220 23 243
Abteilung für Forstwesen 20 - 20
______ _____ _____
1165 59 1224
Hörer (Personen reiferen Alters) 46
Zusammen 1270


III. Akademie der bildenen Künste in Karlsruhe.

Die Akademie der bildenen Künste, welche unmittelbar dem Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts untersteht, hat die Aufgabe, ihre Schüler in der Malerei, Bildhauerei, den graphischen Künsten und den kunstwissenschftlichen Hilfsfächern auszubilden.

Die Akademie umfaßt Schule und Meisterabteilung.

Der Unterricht an der Schhule gliedert sich in allgemeinen, vorbereitenden Unterricht (Zeichnen nach Gipsabgüssen und nach dem lebenden Modell, Aktzeichnen, Anatomie und Proportionslehre, Perspektive, Kunstgeschichte) und in den Unterricht in den Fachschulen(Figuren-, Landschafts-, Tiermalerei, Bildhauerei). Daneben wird Unterricht in der Radierkunst und in der Lithographie erteilt.

In der Meisterabeilung erfolgt die weitere Ausbildung in Studien nach dem lebenden Modell, in landschaftlichen und Tierstudien sowie in der Ausführung von Gemälden und Bildhauerwerken.

Ein vom Ministerium auf die Dauer eines Jahres aus der Zahl der Anstaltslehrer ernannter Direktor leitet die Anstalt und vertritt dieslbe in jeder Beziehung.

Dem Direktor steht zur Beschlußfassung über bestimmte Angelegenheiten (Aufnahme und Entlassung der Schüler, Gesuche um Bewilligung unentgeltlichen Unterrichts, Anträge auf Ändeerung des Lehrplans oder bezüglich organischer Einrichtungen der Schule usw.) das Lehrerkollegium zur Seite.