Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/686

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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
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Baden Hofhandbuch.djvu
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Mitglieder:

  • Emil Heßner, Architekt in Lörrach.
  • Friedrich Pfeiffer, Maurermeister in Karlsruhe-Mühlburg.
  • Anton Kachel, Altbürgermeister in Tauberbischofsheim. Zähringer Löwenorden Ritter II. Kl.

15. Fürsorgekasse für Gemeinde- und Körperschaftsbeamte.

Auf Grund der Gesetzes vom 8. Juli 1896 in der Fassung vom 3. September 1906 wurde behufs Gewährung von Ruhegehalten an Ratschreiber und andere Gemeindebeamte sowie an Gemeindebedienstete, Beamte und Bedienstete von Sparkassen, Kreise, Handelskammern, Handwerkskammern, Ortskrankenkassen, Arbeitskammern und Landwirtschaftskammern und zur Versorgung von Hinterbliebenen dieser Beamten und Bediensteten eine Fürsorgekasse errichtet. Die Einnahmen und Ausgaben dieser Kasse wie ihre Vermögensbestände sind von dem Staatshaushalt getrennt zu halten; sie wird in zwei Abteilungen, deren eine die Ratschreiber, deren andere die sonstigen der Kasse freiwillig beigetretenen Mitglieder umfaßt, geführt. Zur Abteilung für die Ratschreiber leistet der Staat Zuschüsse. Diese sowie die Beiträge, Eintritts- und Einkaufsgelder der Mitglieder und die Beitragsleistungen der Anstellungsgemeinden dienen zur Bestreitung des Aufwands und Ansammlung eines Reservefonds.

Die Verwaltung der Kasse erfolgt durch den Verwaltungsrat der Beamtenwitwenkasse, der sich auch zur Erledigung der Geschäfte der Fürsorgekasse seines Personals bedienst. des Kassenwesen wird durch die Beamtenwitwenkasse besorgt.

Als weitere Kassenorgane kommen noch der erweiterte Verwaltungsrat und der Ausschuß in Frage.

Verwaltungsrat:

Der Verwaltungsrat der Beamtenwitwenkasse. S. u.

Erweiterter Verwaltungsrat:

Die Mitglieder des Verwaltungsrats, 11 von den Kreisversammlungen gewählte Vertreter der beteiligten Gemeinden, Sparkassen und sonstigen Körperschaften, 2 von diesen Vertretern gewählte Ausschußmitglieder.

Ausschuß:

Die eben genannten 2 Ausschußmitglieder unter dem Vorsitz des Vorstandes des Verwaltungsrats.