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Allgemeines Teutsch-Juristisches Lexicon
Johann Hieronymus Hermann: Allgemeines Teutsch-Juristisches Lexicon: Darinnen die in den Römischen, Justinianeischen, Canonischen, Lehn- und andern Rechten Fürkommende Materien und Wörter, sowohl ... nicht allein deutlich erkläret, Sondern auch durch ihre Beschreibungen verständlich gemacht werden; Diesen sind ferner Die bey den Rechts-Lehrern befindliche Eintheilungen, Ingleichen die üblichen Formuln beygefüget worden ; Dabey zugleich die Fälle angegeben werden, Welche die Schöppen-Stühle und andere Collegia Jvridica decidirt und erörtert haben ; Alles nach richtiger Alphabetischer Ordnung vorgestellet und zweyfachem Register versehen. Digitalisat der UuLB Düsseldorf.