Johannisburg, St. Johannes d. Täufer

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Info

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Hierarchie

Katholische Kirche > 1929 - 1945 Katholische Kirche in Deutschland > Erzbistum Breslau > Bistum Ermland > Dekanat Mausuren II > Johannisburg, St. Johannes d. Täufer

Katholische Kirche > 1945 - 1972 Katholische Kirche in Polen > 1945 - 1972 Erzbistum Warschau >Bistum Ermland > Dekanat Mausuren II > Johannisburg, St. Johannes d. Täufer

Katholische Kirche > ab 1972 Katholische Kirche in Polen > Erzdiözese Ermland > Dekanat Mausuren II > Johannisburg, St. Johannes d. Täufer

Bistum Ermland auf der Endersch Karte von 1755 - Tabula geographica episcopatum Warmiensem in Prussia exhibens, Heilsberg, solita habitatio episcopalis / Joannes Fridericus Endersch - Historische Karte des Bistums Ermland / gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France

Einleitung

Allgemeine Information

Politische Einteilung

Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit

St. Johannes der Täufer ist eine Pfarrei in der Stadt Johannisburg im Landkreis Johannisburg.

Sie gehört zum Dekanat Masuren II im Bistum Ermland.

Kirche

Kirchenbuchbestände

Geschichte

  • 22.4.1869, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1869, No.21, Verordnung No.268
Ich habe in Johannisburg einen kathol. Seelsorger in der Person des Kuratus Bernh. Blaschy angestellt und demselben die
Patoration der in der Stadt selbst und in einem Umkreise bis auf zwei Meilen hin wohnenden Katholiken übertragen. Dem-
nach tritt Blaschy den letztern gegenüber in alle Recht und Pflichten eines zuständigen Pfarrers, selbstverständlich unter
Beachtung der bezüglich der Civilstandsregister und des des Aufgebots im Gesetze vorgesehenen Beschränkungen, soweit
diese nicht schon das Einpfarrungsdekret vom 14. Januar 1817 (cf. Amtsblatt der Königl.Regierun zu vom Jahre 1817 Seite 68)
aufgehoben sind.
Die betreffenden katholischen Glaubensgenossen erhalten hievon Nachricht mit der Weisung, sich wegen des Gottesdienstes,
des Empfangs der heiligen Sakramente und der Parochialhandlungen an den genannten Geistlichen zu wenden.
Frauenburg, den 22. April 1860.
Der Bischof von Ermland, Philippus. [1]
  • 17.10.1870, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1870, No.46, Verordnung No.671
Im Auftrage des Königl. Minsteriums der geistlichen Unterichts- und Medizinal-Angelegenheiten wird die nachstehend abgedruckte von dem Herrn Bischof von Ermland ausgefertifte Erektions- und Circumscriptions-Urkunde der Missions-Pfarrei
Johannisburg vom 21.Juli 1870
mit dem Bemerken publiziert, daß derselben, Seitens des Herrn Ministers der geistlichen Angelegenheiten die staatliche Anerkennung ertheilt ist.
Gumbinnen, den 17.10. 1870
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.
Philippus durch Gottes Erbarmung und des hl. apostolischen Stuhles Gnade Bischof von Ermland.
Die in dem Kreise Johannisburg wohnenden Katholiken wurden ehedem durch die Geistlichen in Heiligelinde, später durch den Curatus von Lyck missionsweise pastioriert. Da jedoch auf solche Weise für die Befriedung der religiösen Bedürfnisse jener Katholiken nicht ausreichend gesorgt war, so ließen Wir bei Gelegenheit der Sekundizfeier des Papstes Pius IX. in Unserer Diözese eine Collecte abhalten, deren Ergebniß so erfreulich war, das Wir sofort im Frühjahr 1869 einen eigenen Geistlichen in Johannisburg anstellen konnten. Zwar sind die Verhältnisse dortselbst noch nicht soweit entwickelt, daß schon jetzt die Errichtung einer förmlichen Parochie möglich wäre, es ist aber zur Consolidirung des dem Geistlichen in Johannisburg überwiesenen Bezirkes und zur Anerkennung seiner amtlichen Stellung Seitens der hohen Staatsbehörden Uns zweckmäßig erschienen, nachstehende urkundliche Bestimmungen zu treffen.
1. Als Seelsorgsprengel werden dem Missionspfarrer in Johannisburg überwiesen
a) der ganze landräthliche Kreis Johannisburg und
b) ein Theil des landräthlichen Kreises Sensburg, welcher begrenzt wird im Westen durch den Mäker-See, im Norden durch den Gartschunka-Fluß, den Garten-See und einen Theil des Beldahns-See's, nämlich von dem Ausfluße des Gartens-See's bis zur Verbindung mit dem Spriding-See, im Osten und Süden endlich durch die Johannisburger Kreisgrenze.
Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [2]


Genealogische und historische Quellen

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Fußnoten

  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1869, Nr.21, Verordnung Nr.208, S.112 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
  2. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1870, Nr.46, Verordnung Nr.671, S.293 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums