Königreich Westfalen/Generalintendanz des öffentlichen Schatzes
Hierarchie
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Generalintendanz des öffentlichen Schatzes
Das Kgl. Dekret vom 17. November 1808 bestimmte die Errichtung einer „Generaldirektion des Kgl. Schatzes". Mit Wirkung vom 1. Januar 1812 wurde diese Generaldirektion durch Dekret vom 21. November 1811 mit der Amortisationskasse vereinigt und erhielt die Bezeichnung „Generalintendanz des öffentlichen Schatzes".
Der Generalintendant unterstand unmittelbar dem König, legte aber vierteljährlich dem Finanzminister eine Übersicht seiner Maßnahmen vor und teilte alle die Etats und Nachrichten mit, die der Minister von ihm forderte. Eine eingehende Anweisung zur Geschäftsführung erhielt die Generalintendanz durch das Kgl. Dekret vom 26. Dezember 1811. Allen Verhandlungen mit dem König mußte der Finanzminister beiwohnen. Die Generalintendanz erhielt ein eigenes Budget. Alle Beamten des öffentlichen Schatzes unterstanden dem Generalintendanten. Ihm zur Seite standen zwei Administratoren des Schatzes, ein Generalsekretär der Intendanz und ein Inspektor des Schatzes.
In den öffentlichen Schatz flössen alle Staatseinkünfte. Bis auf weiteres blieb auch die Liquidation und Verbriefung der öffentlichen Schuld in der Zuständigkeit der Generalintendanz. Zur Durchführung der Aufgabe wurde eine Liquidationskommission errichtet, die unter Vorsitz des Generalintendanten arbeitete.
Im Rechnungswesen des Schatzes fand eine strenge Trennung von Einnahmen und Ausgaben statt. Ein eigenes Zentralrechnungsbüro führte die Bücher. Für die Zahlung der Ausgaben war ein Generalzahlmeister für die Ausgaben „verschiedener Art"" und ein Generalzahlmeister für die Kriegsausgaben verantwortlich, denen Kontrolleure beigegeben waren. Die in den Distrikten ursprünglich eingesetzten Generaldistriktseinnehmer wurden abgeschafft. In jedem Departement verblieb nur ein Generaleinnehmer.
Bis zur Errichtung der Generalintendanz des öffentlichen Schatzes war der Generaldirektion des Kgl. Schatzes eine Generalkasse als Hauptkasse aller Einnahmen und Ausgaben angegliedert. Ihre Leitung hatten ein Generalzahlmeister und ein Kontrolleur. Nach der Zusammenlegung der Generaldirektion mit der Amortisationskasse übernahm die Generalkasse die Funktion als Kasse der gesamten Generalintendanz.
Eine Zentralrechnungsrevisionskommission, eingerichtet durch Kgl. Dekrete vom 7. September 1808 und 28. März 1809 als „Zentralkommission zur Untersuchung und Verifikation der rückständigen Rechnungen", führte die abschließende Revision sämtlicher Rechnungen durch, die vor Bildung der Generalkasse des öffentlichen Schatzes entstanden waren.
Generaldirektor
- Generaldirektor (= intendant) wurde 1809 der Osnabrücker Präfekt v. Pestel
- 1811 Karl Otto v. d. Malsburg, bisher Generaldirektor der Amortisationskasse.
- November 1811 Staatsrat Pichon. Dieser nahm wegen seines schlechten Verhältnisses zum Finanzminister Malchus den Abschied (Entlassung am 18. August 1812).
- Ihm folgte der Staatsrat Dupleix.
Archive
- Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Französische Staatsschöpfungen, Königreich Westfalen, Generalintendanz des öffentlichen Schatzes
- Umfang: 41 Aktenstücke (4 Pakete). Verzeichnung: Repertorium B 80.
- Darin:
- Umfang: 41 Aktenstücke (4 Pakete). Verzeichnung: Repertorium B 80.
Besoldung und Pensionen
Besoldungsetats der Geistlichen, Lehrer und Mitglieder der Tribunale; Pensionen der Invaliden und Militärpersonen; provisorische Gehälter.
Kassenwesen
Einrichtung der Kassen in den Fürstentümern Paderborn und Corvey; Kasse des Kaiserlich französischen Intendanturreceveurs in Minden; Kassenetats der Distrikte; Geldtransporte der Kreiskasse Wewelsburg; Liquidation der Forderungen für Lieferungen an die französ.- holländische Nordarmee; Kaiserlich französ. Besitznahme der Kgl. westfälischen Distriktskassen in Osnabrück und Minden und Maßnahmen dagegen (1811); Naturalienlieferungen der Distriktskasse in Bielefeld; Gratifikationen für die Verhaftung widerspenstiger Konskribierter und Deserteure.
Anleihen
Einzahlungen zu Staatsanleihen; Einzelobligationen.
Verschiedenes
Verkauf der Güter des Klosters Wormeln; Wiederherstellung der Brücke zwischen Haaren und Fürstenberg.