Kirchenbücher und Standesregister für alle Wohnplätze im Land Hessen (1939)/007
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Kirchenbücher und Standesregister für alle Wohnplätze im Land Hessen (1939) | |
Inhalt | |
Abkürzungen Alphabetische Navigation: A B C D E F G H I/J K L M N O P Q R S T U V W YZ | |
<<<Vorherige Seite [006] |
Nächste Seite>>> [008] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: fertig | |
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.
|
IV. Kirchenbücher
Für die zeitlich rückschreitende Sippenforschung sind die Kirchenbücher die ergiebigste Quelle, da sie meist bis vor 1700 zurückgehen, oft bis an, in oder vor den Dreißigjährigen Krieg; ja, nicht weniger als 46 evangelische und 6 katholische Kirchenbücher in Hessen beginnen vor 1600.[1] Freilich sind ihre Einträge, besonders in den frühen Jahrhunderten, meist weit kürzer und weniger genau als in unsern Standesamtsregistern; sie geben z. B. oft statt des Geburtstages nur den Tauftag, statt des Todestags den Tag der Beerdigung an. Erst von 1808 an sind die Einträge in den rechtsrheinischen Kirchenbüchern Hessens ausführliche Protokolle nach staatlichen Vorschriften und stellen bis zur Einrichtung, der Standesämter 1876 amtliche Personenstandsbeurkundungen dar; für die 1810 hessisch gewordenen hanauischen Ämter Babenhausen, Ortenberg und Rodheim und die 1816 erworbenen isenburgischen Gebiete gilt das natürlich erst nach ihrem Anfall. Es gilt nicht für das 1816 entstandene Rheinhessen, da dort die unter II besprochenen Zivilstandsregister weitergeführt wurden. Hier fehlen Kirchenbücher seit 1798 anfänglich oft ganz oder werden manchmal erst nach vielen Jahren, spätestens 1827/30, wieder geführt, aber als kirchliche Register wie anderwärts vor 1808 und nach 1875.
Auch neben Standesamts- und Zivilstandsregistern behalten die KB eine gewisse Bedeutung, z. B. für den Nachweis der kirchlichen Zugehörigkeit, die in den Standesamtseinträgen von 1920–37 sowie in den meisten Zivilstandsregistern nicht angegeben ist, ferner durch Nennung von Verwandten als Taufpaten, wodurch in alter wie in neuer Zeit oft Zusammenhänge erkennbar werden, die – z. B. bei unbekanntem Heiratsort – vergeblich gesucht werden. Wichtig sind ferner die oft zu Unrecht
- ↑ Ohne Zweifel sind in allen alten e und k Pfarreien KB schon vor 1600 geführt worden; diese ältesten Bücher sind aber meist verlorengegangen, oft nachweisbar durch Kriege oder durch Brände wie in Allendorf a. Ld., Bodenheim, Kirtorf, Maulbach, Nieder-Weisel, Ober-Mörlen, Schwabenheim, Wieseck.