Kirchspielsvogt

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Amtssprache

Bedeutung
Abgeleitet von Vogt, zunächst "rector", "praepositus", "vicedominus", "advocatus" dann Schutzherr, Vertreter des Landesfürsten, Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter
17. Jahrhundert
Kirchspielsvogt, Unterbeamter des Drosten als Amtmann (historisch), Vertreter der Landesherrschaft als Polizeivorsteher in einem Kirchspiel, mit Verwaltungsaufgaben
Fürstbistum Münster
  • Den landesherrlichen Vögten war in ihren Vogteien nicht nur die Hebung des Schatzes, sondern auch die Polizei anbefohlen. Der Vogt als Beauftragter des Amtmanns oder Amtsdrosten hatte für die öffentliche Ordnung in seinem Amtsbezirk (Kirchspiel, Stadt) zu sorgen und erledigte dazu einfache Verwaltungsaufgaben. Das Amt war häufig erblich.
  • Der Vogt ließ durch Schatzheber oder Receptoren Landessteuern einziehen, überwachte die Dienst- und Lehnspflichten gegenüber der Landesherrschaft und hatte zudem lokal die Befugnis, bei nicht schwerwiegenden Vergehen Übeltäter zu bestrafen. Der Vogt war die erste Instanz geringfügigen Sachen (Brüchte). Diese gesellschaftliche Position spiegelt sich durchaus im Heiratsverhalten wieder.
  • Zur weiteren Aufgabenerledigung (Polizei) bedient er sich auch der Führer. Kirchspielsführer durften die Rechte der Vögte eines Kirchspiels nicht übernehmen, es sei denn, sie erhielten durch die Obrigkeit entsprechende Anweisung im Einzelfall. [1]

Quelle