Kurfürstlich Hessisches Hof- und Staats-Handbuch auf das Jahr 1840/011
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Kurfürstlich Hessisches Hof- und Staats-Handbuch auf das Jahr 1840 | |
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Ritter-Orden.
Das Großmeisterthum wird ausgeübt von
Seiner Königlichen Hoheit dem Kurfürsten,
und
Seiner Hoheit dem Kurprinzen und Mitregenten.
Ordens-Commision.