Leben am Gillbach/018
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noch Fronhof genanntes Gut mit beträchtlichem Landbesitz und
das mit dem Hofbesitz verbundene Patronatsrecht. Letzteres be-
sagt, daß das Stift den jeweiligen Pfarrer ernennen und entspre-
chende Einnahmen wie den Zehnten beziehen durfte. (6) Wann und
wie das Stift in den Besitz dieser Rechte gelangte, ist nicht eindeu-
tig festzustellen. Aus ältesten Urkunden läßt sich vermuten, daß
Hof und Kirche zum fränkischen Königsgut gehörten und nach
800 in den Besitz des Kunibertstiftes übergingen. Für den ur-
sprünglich adligen Besitz spricht auch die Tatsache, daß die Her-
zöge von Jülich jahrhundertelang dem Stift gegenüber ihren An-
spruch auf die Vogteirechte am Hof zu Nettesheim durchzusetzen
versuchten. (7)
Der Fronhof ( = Herrenhof in Nettesheim stellte mit dem Fronhof
in Heimersheim an der Swist die reichste Einnahmequelle des Ku-
nibertstiftes dar. Zum Netteshcimcr Hof gehörten weitere 15 Höfe
und zwei kleinere Güter in den umliegenden Dörfern, die zu einem
Hofesverband zusammengeschlossen waren. Sie lieferten ihre Ab-
gaben nach Nettesheim und stellten je einen Schöffen für das Hof-
gericht. welches regelmäßig am Haupthof in Nettesheim stattfand.
War zunächst ein Vogt Vorsitzender, so übernahm im 16. Jahrhun-
dert der jeweilige Pächter des Nettesheime Hofes diese Aufgabe
und nannte sich seither auch „Schultheiß". Um diesen recht be-
deutsamen Hof scharten sich die Häuser der dort Beschäftigten.
Besitzungen und Patronatsrecht blieben bis 1802 unverändert beim
Kunibertstift, welches somit jahrhundertelang das Leben in der
Pfarre Nettesheim wesentlich beeinflußte.
Seit 1258 begann das Kloster Altenberg durch Schenkungen und
Kauf ebenfalls an Einfluß zu gewinnen und gründete den Lom-
mertzhof in Nettesheim. der bis ins 16. Jahrhundert „Altenberger
Hor" genannt wurde. In Butzheim besaß das Stift mehrere Klein-
höfe mit Ländereien. Auch Altenberg verlor 1802 die Besitzungen
durch die Säkularisation unter Napoleon.
(6) Auf eine Darstellung der verwickelten Besitzrechte des Probstes. des Stiftes,
der Kanoniker und des Oboedientiars wird hier verzichtet. Sie werden behan-
delt in: Peter Kürten. Das Stift St. Kunibert in Köln von der Gründung bis zum
Jahre 1453. Köln 1985.
(7) Der Vogt war der Vorsitzende des Hofgerichtes.