Leben am Gillbach/035
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Schöffensiegel des Dingstuhles
Rommerskirchen
d. h., dem Grundherrn eine Gebühr für die Zustimmung zur Heirat
entrichten, sofern er Nachfolger des Halfen werden wollte.
Der Nettesheimer Fronhof nahm im Dingstuhl Rommerskirchen
eine Sonderstellung ein. Er hatte ein eigenes Hofgericht und unter-
stand in der niederen Gerichtsbarkeit nicht dem Dingstuhl. Der
Fronhof bildete eine eigene Grundherrschaft, der auch die niedere
Gerichtsbarkeit zustand. Seit dem 15. Jahrhundert führten die
Schöffen des Fronhofes sogar ein eigenes Siegel.
Seit dem 16. Jahrhundert war der Fronhalfe auch gleichzeitig Vor-
sitzender des Hofgerichtes. Dadurch wurden sein Einfluß und sein
Ansehen im Dorf erheblich verstärkt, zumal er einer der wenigen
Arbeitgeber für die Bevölkerung war (17).
2.2 Das Ende der Kurfürstlichen Zeit
Mit den französischen Truppen drang ab 1792 auch das Gedan-
kengut der französischen Revolution von 1789 ins Rheinland ein.
Die Vorstellungen von Freiheit und Gleichheit fielen bei den Är-
meren auf besonders fruchtbaren Boden. Die Besetzung durch eine
fremde Macht berührte die ländliche Bevölkerung wenig; sie stand
(17) Mehr hierzu in Kapitel 6.1.