Magistratsdepartements und Magistratsabteilungen (1.3.) Stadtarchiv-Wien
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Durch die Einrichtung der zentralen Hauptregistratur führten die magistratischen Verwaltungseinheiten nach 1850 (Departements) keine separaten Ablagen, doch sind seit 1892 eigene Kanzleifindbücher vorhanden.
Mit dem Jahr 1902 nahmen die Magistratsabteilungen ihre Tätigkeit auf. Diese erfuhren im Verlauf des Jahrhunderts aber mehrfach grundlegende Organisationsänderungen, sodass im Archiv ein eigenes Signaturensystem entwickelt wurde, um Funktionskontinuitäten zu kennzeichnen. Die überaus umfangreichen Bestände reichen von 1902 bis in die Gegenwart, die Möglichkeiten der Einsichtnahme sind daher nicht in jedem Fall gegeben (Archivsperre). Naturgemäß umfassen diese Materialen ein breites inhaltliches Spektrum wobei nur auf die Aspekte des Bau- und Vereinswesens oder der Krankenhausverwaltung (historische Krankengeschichten) hingewiesen sei. Eine Übersicht über die Entwicklung und die Archivbestände bis 1970 gibt eine gedruckte zweibändige Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien.