Meyers Orts- und Verkehrslexikon des Deutschen Reiches/1935/VI

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Meyers Orts- und Verkehrslexikon des Deutschen Reiches/1935
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      Verweise, durch einen Pfeil angedeutet, sind möglichst vermieden; sie stehen nur bei zusammengesetzten Ortsnamen, z. B.:

     Abschnede Hamb → Groden mit Abschnede
     Ahmsen Li → Biemsen-Ahmsen.

      Bei mehreren Orten gleichen Namens stehen die Verweisartikel immer am Schluß des betreffenden Namens.

      Mit Adlig, Bäuerlich-, Deutsch-, Hof-, Sankt(a)-, Wendisch- usw. zusammengesetzte Ortsnamen sind bei A... , B.., D... usw. gebracht; jedoch ist bei dem einfachen Namen auf diese Artikel verwiesen: Z. B.: Budweitschen Opr → Adlig Budweitschen.

      Mit Alt-, Groß-, Klein-, Mittel-; Neu-, Nieder-, Ober-, Unter- zusammengesetzte Ortsnamen sind, ohne Rücksicht auf etwaige Trennung der Namensbestandteile, dort gebracht und abecelich eingeordnet, wohin sie nach der amtlichen Schreibweise gehören. Findet man bei Alt-, Groß- usw, den gesuchten Ort nicht, so empfiehlt es sich, auch bei den einfachen Namen nachzusehen. Verweise werden für diese Orte nicht gegeben.

      Dagegen sind die mit „Bad“ zusammengesetzten Ortsnamen bei den einfachen Namen gebracht.

      Die Schreibweise der Ortsnamen ist durchgeführt nach dem „Amtlichen Gemeindeverzeichnis für das Deutsche Reich auf Grund der Volkszählung 1933“ (2. Aufl. 1934, hrsg. vom Statistischen Reichsamt) und (für die Nur-Eisenbahnstationen; s. unten) nach dem „Amtlichen Bahnhofsverzeichnis 1933“ (hrsg. von der Deutschen Reichsbahngesellschaft).

      Wird ein unter G oder unter K gesuchter Ort nicht gefunden, so empfiehlt es sich, auch unter K oder unter G nachzusehen.

Anordnung innerhalb der einzelnen Artikel im Ersten Teil:

I. Bei jeder politisch selbständigen Gemeinde werden angegeben:

  1. Das Land bzw. die preußische Provinz;
  2. der kleinere Verwaltungsbezirk;
  3. bei Städten die Kennzeichnung St;
  4. die Einwohnerzahl;
  5. die Postzustellanstalt;
  6. die nächste (oder günstigste) Eisenbahnstation mit Angabe der Entfernung in Kilometern;
  7. das Amtsgericht.

      Mit Hilfe der Tabellen „Zugehörigkeit der kleineren zu den größeren Verwaltungsbezirken“ und „Die Amtsgerichte mit den zuständigen Landgerichten“ im Anhang ist es ferner möglich, für jeden im Ortslexikon gegebenen Ort auch den größeren Verwaltungsbezirk (Regierungsbezirk, Kreishauptmannschaft usw.) und das zuständige Landgericht festzustellen.

Im einzelnen ist zu beachten:

Wird das Stichwort im eigenen Artikel wiederholt, so wird es durch den Anfangsbuchstaben mit Punkt abgekürzt.

Zu 1) Die für die Länder und die preußischen Provinzen angewandten Abkürzungen siehe im Abkürzungsverzeichnis.
Zu 2) Die Angabe des kleineren Verwaltungsbezirkes (Kreis in Preußen, Thüringen, Hessen, Mecklenburg, Braunschweig,
Anhalt, Lippe, Schaumburg-Lippe; Bezirksamt in Bayern; Amtshauptmannschaft in Sachsen; Oberamt in Württemberg;
Amtsbezirk in Baden; Amt in Oldenburg) bezieht sich immer nur auf den Stichwort-Ort, nicht auch auf die Angaben für die Post,
die Eisenbahn und das Amtsgericht; diese Orte liegen zwar meist in denselben Verwaltungsbezirk und demselben Land
wie der Stichwort-Ort, können aber auch in einem anderen liegen.
Zu 3) Alle Gemeinden, die nicht durch „St“ als Stadt gekennzeichnet sind, sind Landgemeinden.
Städte, bei denen die Angabe des kleineren Verwaltungsbezirkes fehlt, haben selbständige Verwaltung
(sind Stadtkreise, kreisunmittelbare Städte, bezirksfreie Städte usw.).
Zu 4) Die Einwohnerzahlen für die Gemeinden des Deutschen Reiches sind nach der Volkszählung vom 16. Juni 1933 angegeben;
seit dem Stichtag der Volkszählung erfolgte Eingemeindungen und Zusammenlegungen von Gemeinden sind auch bei der Einwohnerzahl berücksichtigt.
Die Einwohnerzahlen für die Gemeinden des Saargebiets sind nach der Volkszählung vom 19. Juli 1927,
für die Gemeinden der Freien Stadt Danzig nach der Volkszählung vom 18. August 1929,
für die Gemeinden des Memelgebiets nach der Volkszählung vom 20. Januar 1925 angegeben.

      Die Angaben 1-4 stehen immer ohne Komma in derselben Reihenfolge unmittelbar hintereinander. Es folgen, durch Komma getrennt,
die Angaben der Postzustellanstalt (5),
der nächsten oder günstigsten Eisenbahnstation(en) (6) und
des Amtsgerichte (7).
Die Reihenfolge für die Angaben 5-7 ist der Raumersparnis wegen gelegentlich geändert.