Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 1/002

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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A.

Diederich von der Dunck wird Im J. 1363 von Edwart Herzog von Geldern mit einer „Wynt moelen stat“ im Kirspel von Sevenhem gelegen, darauf er sich eine Windmühle setzen möge, belehnt. - Mit seiner Gattin Nesa hatte Diederich fünf Kinder: Claes, Johan, Diederich, Lysbeth und Greite.

B.

Claes von der Dunck war mit Mechtelt verheirathet. Dieselbe wird im J. 1404, auf Bitten ihres Gatten, von Reynalt Herzog von Jülich und Geldern mit zwei Mühlen zu Sevenhem und dem Hofe zu Greveraide[1] im Lande von Kreckenbeck gelegen; sodann von Ritter Wilhelm Herrn zu Broichuisen mit dem Zehenden zu Sevenhem, zu ihrer Leibzucht belehnt. - Von den Kindern dieser Ehegatten sind nur zwei gleichnamige Söhne bekannt. Der jüngere, Johan von der Dunck, findet sich im J. 1467 als Amtmann zu Graverode. Der ältere ist

C.

Johan von der Dunck Ritter Herr zu Bicht, dessen Gattin Henrica, oder nach Landessitte Heinrick geheissen hat. Margaretha von Geldorp und ihr zweiter Gatte, Walrave von der Dylfft Herr von Burchgoliete, überweisen im J. 1429 ihrem Schwiegersohn Johan vor der Dunck in rechter Hilichsvürwerden mit Jungfrauen Heinrick Geirlicks Kunieden[2] Tochter solche Güter „als ons erstoruen syn van hern Johan her to Bicht, Papenhoven, Isenbroick ende Ouerbroick“. - Ritter Johan von der Dunck empfängt im J. 1473 die Herrlichkeit von Bicht, oder vielmehr, wie wir im Folgenden sehen werden, die Hälfte derselben, vom Herzogthum Geldern zu Lehen; desgleichen wird er in selbigem Jahr mit dem „Windt tot Sevenhem“, mit dem Hof zu Kruckem in demselben Kirspel gelegen, und dem Hof zu


  1. Genauer heisst es in einer Urkunde von 1483 also: Der Hof zu Vinckenraide in dem Kirspel von Greefraide gelegen.
  2. Für die Richtigkeit dieses Namens kann ich nicht bürgen, da ich nach einer Copie referire. - Zu der Erbschaft zu Bicht scheint nur die Familie von Geldorp berechtigt gewesen zu sein. Im J. 1482 entsagen Philips von Geldorp, seine Tochter Jutte und deren Gatte Amt von Goir allen Ansprüchen, die sie bisheran auf die Herrlichkeit von Obbicht und Papenhoven und die dazu gehörenden Güter erhoben haben, zu Gunsten des Claes von der Dunck.