Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/010
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Nachrichten über Adelige Familien und Güter | |
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Ludwig Christoph Freiherr von und zum Stein heirathete 1670 Anna Promissa Tochter zu Eltz. Sein Sohn
Johan Friederich Franz Freiherr von und zum Stein heirathete 1701 Mechtilde Freyin von Gemmingen. Sein Sohn
Carl Philip Freiherr von und zum Stein heirathete 1746 Henriette Caroline verwittwete Freifrau von Loew geb. Freyin Langwerth von Simmern. Aus dieser Ehe stammt der Staatsminister Heinrich Friederich Carl Freiherr von und zum Stein.
Ich komme jetzt zu Daems Sohn. Johan Friederich Quad Herr zu Landscron, Thomberg, Meyl und Ehrenberg, Amtmann zu Prüm und Schoeneck, war nicht mit männlichen Leibeserben gesegnet. Aus seiner Ehe mit Margaretha Ovelacker zu Grimberg sind folgende Töchter entsprossen:
- 1. Christina Elisabeth Quad wurde 1633 die Gattin des Johan Freiherrn von Brempt, mit welchem sie fünf Kinder zeugte, von denen nur eine Tochter, Francisca Margaretha Christina Freyin von Brempt, Nachkommenschaft gehabt. Dieselbe vermählte sich 1666 mit Johan Salentin Wilhelm Freiherrn von Nesselrode.
- 2. Anna Ursula Quad, deren Ehe mit Daniel von Hoensbroich kinderlos geblieben.
- 3. Margaretha und Catharina Quad Klosterjungfrauen auf dem Werth bei Coblenz.
- 4. Maria Juliana Quad heirathete 1642 Philip Friederich von Clodt.
- 5. Maria Ida Dorothea Quad ist unverehelicht geblieben. In der Folge entsteht zwischen den Herren von Clodt
und ihren Miterben ein langwieriger und „kostbahrer" Prozess, dessen nächste Veranlassung das Kindtheil der Frau von Hoensbroich gewesen. Diesen Prozess in seinen Hauptzügen anschaulich und getreu darzustellen, würde eine riesige Arbeit sein. Im J. 1789 sind endlich die voluminösen Acten vermöge eines Vergleichs zum Schlüsse gelangt. Die Grafen von Nesselrode, Vater und Sohn, verpflichten sich nämlich, dem Freiherrn Benedict von Clodt die Summe von 150000 Gulden zu erlegen, und entsagen zugleich ihren Ansprüchen auf Landscron und Ehrenberg, wobei sie sich jedoch, wenn des Herrn von Clodt männliche und weibliche Descendenz erlöschen sollte, auf beide Herrschaften ihr prätendirtes