Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/034

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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er bewohnt das Haus, das bis in die zweite Hälfte des vorigen Jahrhunderts die Wohnbehausung der Herren von Waidenburg genannt Schenckeren gewesen. Der zweite Rittersitz gehörte den Herren von Harff zu Alsdorf, und der dritte den Herren von Quad zu Aisbach. Letzteren hat, wahrscheinlich bald nach 1680, Adam Richard Schenck von Niedeggen erworben. Seine Tochter Maria Balduina bringt denselben an Franz Wilhelm Frh. von Gaugreben Herrn zu Ober-Almen und Beringhausen. Nach Tod ihres Gatten, im J. 1743 verkauft sie den Rittersitz Heyligenhoven mit Haus Hof, Stallungen, Weyern, Wiesen, Büschen, Artland, Jagd Fischerei und andern Gerechtigkeiten, wie auch die dazu ge­hörenden Höfe, nämlich Agathen- und Schümmericher Hof, die Mahlmühle und den dazu anerkauften Frohnhof zu Lindlar, dem Johan Friederich Joseph Anton von Pfeill Herrn zu Bell, Benesis und Boppard, für die Summe von 8000 Rthlr. Nur kurze Zeit ist Heyligenhoven bei den Herren von Pfeill geblieben. Friederich Ferdinand Frh. von Pfeill Herr zu Bell, Boppard und Oberalmen, und seine Gattin Maria Anna Freyin von Gaugreben, verkaufen den Rittersitz im J. 1748 dem Johan Joseph Reichsritter von Brück Pfältzischen Hofrath und des Amts Steinbach Schultheissen, und dessen Gattin Sophia Francisca de Daniels, für die Summe von 11000 Rthlr zu 80 Albus Cölnisch gerechnet.

Mit Veräusserung seiner Güter hat Freiherr von Pfeill einen ansehnlichen Rittersitz erworben, nämlich das Haus Stammheim, das er im J. 1752 vom Freiherrn von Wyhe angekauft. Nun weiss ich nicht, wie es gekommen, dass er dort, wie man im gemeinen Leben zu sagen pflegt zurück­gegangen. Im J. 1784 verkaufen die Eltern das Schloss Stammheim ihrem Sohne für 18000 Rthlr, mit dem Beding, dass er die auf dem Hause haftenden, den Kaufpreis gerade erschöpfenden Schulden berichtigen solle. Der Sohn hat einige Jahre nachher eine Tochter zu Paffendorf geheirathet und ist durch seine Anstellungen zu Düsseldorf ein reicher Herr geworden. Wie bereits bemerkt, hat derselbe den