Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/065
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Nachrichten über Adelige Familien und Güter | |
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Das Gut Bitz zu Bachern.
In Briefschaften betreffend die adelige Qualität des Gutes Bitz zu Bachern steht geschrieben: Jacob Palant habe zu seiner Zeit einen Original-Brief producirt, gemäss welchem die Ehegatten Wilhelm von Hochsteden zu Frechen und Wilhelma Schräm besagtes Gut seinen Vorfahren für Ritterfrey verkauft haben. Unter den Vorfahren sind aber nicht die des Jacob, sondern die seiner Gattin zu verstehen. Ankäufer war ein Herr von Hemberg. Ich vermuthe, dass Johan von Hemberg uneheliche Kinder hatte, die er mit der Bitz und andern Ländereien zu Bachern ausgesteuert.[1]
In einem Register über den Zehenden zu Frechen und Bachern, vom J. 1504, sind Wilhelm von Bachern als Inhaber der Bitz, und Johan von Bachern, wahrscheinlich Gebrüder, anzutreffen. Ich weiss nun nicht, ob der folgende Inhaber der Bitz, der Sohn oder der Enkel des Wilhelm gewesen; wiewohl mir ersteres wahrscheinlicher ist. Derselbe heisst Johan von Hemmerich genannt Bacliem, und ist vcrheirathet mit Margaretha von Palant. Diese Ehegatten hinterlassen vier grossjährige und fünf minderjährige Kinder: denen Siger Palant Canonich zu Bonn als Vormünder angeordnet worden. Die neun Kinder heissen in einer Obligation vom J. 1589 mit Namen also: Johan, Cecilia, Maria, Jacob von Hemmerich genannt Bachern „welcher ob er wohl auch seine fünf und zwanzig Jahre erreicht, doch seiner Sinne und Verstands schwach und nit mächtig"; sodann Wilhelm, Agnes, Werner, Giertgen oder Gertrud, und Heinrich von Hemmerich genannt Bachern.
Der älteste Sohn, Johan von Hemmerich genannt Bachern, verfügt im J. 1597 über das ihm in geschwisterlicher Theilung anerfallene Haus, Hof und Garten, so binnen dem Graben gelegen, zu Gunsten seiner Schwester Gertrud, weil diese sich ihm stets, und namentlich während der Bonner Belagerung wohlwollend bewiesen; und bittet er die anwesenden
- ↑ Johans Vater, Ritter Johan von Hemberg, hatte einen unehelichen Sohn Emont von Hemberg, der aber in der obigen Geschichte nicht in Betracht kommen kann.