Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/108
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Dieselben werden 1562 belehnt. Einige Jahre nachher ist Everhard mit Tod abgegangen, und hat fünf Kinder hinterlassen: Everhard, Peter, Ursula ,[1]
Margaretha und Heinrich Suderman. Nachdem der älteste Sohn 1568 belehnt worden, verkaufen Mutter und Kinder das Lehen dem nachmaligen Bürgermeister Caspar Kannengiesser. welcher dann späterhin dasselbe auf das Hospital St. Ursula genannt Wevelinghoven (späterhin Hospital zu St. Revilien) und die beiden Laurentianer und Montaner Bursen fundirt hat. Mit den also fundirten neun Morgen werden als Provisoren oder als Bevollmächtigte belehnt: 1622 Heinrich von Hardenrodt, 1633 Arnold von Kreps, und als dieser Capuziner geworden, 1641 Maximilian von Kreps der Rechten Doctor und Professor Ordinarius, 1686 des Bürgermeisters Mylius Sohn, Herman Mylius, und als dieser Jesuit geworden, und das Lehen längere Zeit unvermannt geblieben, 1737 des Johan Peter Hoedt (qua Provisoren des Hospitals zu St. Revilien) Sohn, Caspar Joseph Hoedt, 1778 der Rathsverwandter Michael Molinari Namens seines einjährigen Sohnes Jacob Herman Joseph Molinari.
XIX. Weingüter zu Bacharach.
Die Erbkämmerey belehnte mit dem "Weingarten auf der Bambach an der Rynhalden, mit dem Weingarten auf der Leimbach, und mit dem Weingarten der da heisst der Schellenberg, und was zu den Weingärten gehört, Zehenden, Hecken und Büschen, in Bacharacher Mark gelegen. — Im J. 1450 bekennt Wilhelm Diemar von Ryffenberg, dass er von Arnold von Hemberg so belehnt worden, wie sein Vater Johan Diemar belehnt gewesen. Von Wilhelm stammt wohl Hans Diemar von Ryffenberg, der mit Otilia Bechin von Neustadt verheirathet war, und einen Sohn Philips Diemar hinterlassen hat. Derselbe ist 1481 belehnt worden, und bald nachher gestorben. Im J. 1483 empfängt Siegel von Vissersheim, der mit einer Schwester der Otilia verheirathet war, zu deren Behuf die Belehnung. Otilia schreitet zur zweiten Ehe mit
- ↑ Ursula Suderman war in erster Ehe mit Melchior von Rolantzwerdt oder Rolinxwerdt verheirathet: was wegen Fahne (I. p. 22) zu bemerken.