Ober-Justizamt
Der Begriff
Das Ober-Justizamt oder Oberjustizamt war (trotz des Namensteils Justiz) eine kreisähnliche staatliche Verwaltungseinheit im deutschen Gebiet, zumindest im Fürstentum Waldeck.
Fürstentum Waldeck
Das Fürstentum Waldeck war schon im Heiligen Römischen Reich in Ämter aufgeteilt. In der Zeit des Rheinbundes wurde die kommunale Verwaltung nicht so umgeformt wie in anderen deutschen Ländern, so dass die Ämter erhalten blieben. Nach dieser Zeit aber wurde eine Verwaltungsreform durchgeführt, die mit dem Organisations-Edict 1814 die Ämter im Fürstentum Waldeck in drei Oberämtern zusammenfasste. Im Fürstentum Pyrmont wurden sie in einem Oberamt zusammengefasst.[1] Die Ämter blieben dabei bestehen. Bereits 1816 wurde mit der Landständischen Verfassungs-Urkunde im Fürstentum Waldeck erneut umstrukturiert. Dabei wurden alleine in Waldeck statt der drei Oberämter fünf Ober-Justizämter gebildet.[2] Die Quellenlage ist dünn, die Ober-Justizämter stellen sich aber nicht als gerichtliche Strukturen neben den Oberämtern dar, sondern als Ablösung mit abweichendem territorialen Zuschnitt, und sind somit staatliche Verwaltungseinheiten. Die Ämter blieben auch bei dieser Neuordnung bestehen, wobei aber einige Ämter auf zwei Oberjustizämter aufgeteilt wurden. Aus den Ober-Justizämtern wurden Repräsentanten in den Landtag entsendet. Verwirrender Weise wurden die Ober-Justizämter allerdings auch als Oberämter bezeichnet. Im Jahre 1850 wurden die Oberjustizämter zu Kreisen umgeformt.