Ortschafts-Verzeichnis Provinz Schleswig-Holstein 1890/Vorbemerkungen 2

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Ortschafts-Verzeichnis Provinz Schleswig-Holstein 1890
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[Vorbemerkungen]
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Kg. = Koog.
L. = Landeplatz, Hafen.
Lth. = Leuchtthurm, Leuchtfeuer.
M. = Mühle.
Mh. = Meierhof.
Ofst. = Oberförsteri.
P. = Pastorat.
Schl. = Schloß.
Schle. = Schleuse.
St. = Stadt.
Stth. = Stadttheil.
Vw. = Vorwerk, niedergelegtes Vorwerk.
Wh. = Wirthshaus, Gastwirthschaft.
Z. = Ziegelei.
Zh. = Zollhaus.

       2. Der Stern(*) in Spalte 2 kennzeichnet den Gutsbezirk, Fst.* daselbst bedeutet: forstfiskalischer Gutsbezirk.

       3. Der städtische Polizeibezirk in Spalte 3 wird gleichfalls durch einen Stern(*) bezeichnet.

       4. An Stelle der ganzen Namen der zuständigen Landgerichte (Spalte 8) und der Bezirkskommandos (Spalte 9) ist nur der Anfangsbuchstabe derselben angegeben, und zwar bedeutet:

A = Altona.
F = Flensburg.
K = Kiel.
L = Lübeck.
R = Rendsburg.
S = Schleswig.

       5. Diejenigen Postbestellungs-Anstalten (Spalte 11), welche zugleich Telegraphenstationen sind, werden durch Zusatz eines T kenntlich gemacht.

       6. Die außerdem noch in den Spalten 2 - 5 vorkommenden Abkürzungen bedeuten:

Landbez. od. Ldb. = Landbezirk.
Landg. od. Ldg. = Landgemeinde.
St. = Stadt.
Stdtkr. = Stadtkreis.

      Bei den in den Kreisen Husum, Eiderstedt, Norder- und Süder-Dithmarschen belegenen Ortschaften sind in Spalte 2 nur die Kirchspielslandgemeinden als die eigentlichen politischen Gemeinden im Sinne der Landgemeindeordnung angegeben. Die aufführung der neben diesen in jenen Kreisen noch bestehenden Bauerschaften od. Dorfschaftsgemeinden erschien nicht zweckentsprechend.