Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/098
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161
Knapman zu Syle, ist wegen Nachlessigkeit seiner Diensten gepfandet worden
Anno 1611 den 22 July, hatt der Wolledle Wilhelm Ledebaur zur Mullenburge seinen Eigenbehörigen, Henrichen Knapman zu Syle |: das ehr seine gepuerende Dienste, wan er darzu bestelt gewesen, nicht völlich verrichtet, sondern etzliche Mahl ungehorsamblich außgeplieben :| eine Khue abpfanden und in Uppenbrokes Haus daselbst brengen lassen, welches glichwoll durch Underhandlunge Tönniesten uffr Wellen, und anderer Vorbitte, dahin gehandelt |: in sonderlicher Erwegunge, weile Knapman diese Zeit, ein neuw Wohnhaus, auch einen Kotten gebuwet, und niemandtz nach der Mullenburge fur Gelt ermechtigt werden können :| das ihme die abgepfandete Khue, heut obgemelt, ohne entgeltens, fur dißmahl wieder loßgelassen worden, mit Verpflichtunge, das Knapman die hinderstendigen Dienste, guetwillich, und was ihme in kunfftich zuthuende gebueret, verrichten wolle. Worfur Tönnies uffr Wellen, vorgemelt, gelobt.