Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/123
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Der Ripeschen zu Hucker vermachte Leibzucht belangt
Anno p 1613 den 4 February, ist die Ripesche zu Hucker, nebem ihrem Sohne Johan ... Otten Oldenmeyer zu Hucker und Johan Meyer von Dreyen alhie zur Mullenburg angekomen, und begehret, das ihr Guether Wilhelm Ledebaur ihr eine Leibzucht verordnen, und ihrem Sohne Johan, mit Kindermanß zu Aschen Dochter Greiten des Ripen Erbe wieder einthuen wolle, welches bewilligt, und der Ripeschen folgends die Zeit ihres Lebendes zur Leibzucht verordnet worden,
- Erstlich 6 Scheffelsadt Landes,
- 1 Scheffel Leinß zu seyen, bei des Besitzers Lein,
- den Hagenlandes Gharden uffm Felde zum Khole,
- 2 Khoye mit des Besitzers Koyen uff das Dresche,
- der Sohne Johan will der Mutter kunfftige Arnezeit so viell Kornß in das Leibzuchts Hauß fhuren, dar sie ein Jhar ihr Unterhalt von haben kan,
Die Mutter will auß dem Hause uff die Leibzucht nehmen,
- 2 Khoye 2 Rinder 2 Schweine,
- 1 Mitkettell 1 kleinen Kettell 2 Pötte,
- 1 Underbedde 1 Överbedde.
Item sie soll auch haben jhärlichs 1 Fuder Hoy von 3 Lagen.
Eß sein auch hiebevorn bei der Leibzucht 5 Eickbohme gewesen, davon die Mast gepraucht, welche Mast sich die Ripesche von sulchen 5 Böhmen auch furbehalten.
Item die Ripesche hatt 2 Appelböhme und 2 Behrböhme, die Frucht davon zugeprauchen für sich behalten.
Das Gelt beim Meyer zu Dreyen außstendich ist verglicht, das ihren Deell, ihr Sohne Johan Ripe soll einfurdern, darjegen die Schult so bei des Ripen Hoffe verhanden, betzahlen, der ander Deell komme doch dem Junckhern Wilhelm Ledebur wegen des seligen Ripen Erbfall zu.