Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/133a
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Nota wen ein Weibes Persoin im Kirspell Hoyell wirdt beschlaffen, muß ihr der Vatter des Kindes in den sechs Wochen verschaffen wie folgt
- 1 Fuder Holt oder dafür 1/2 Thaler
- 1 Scheffel Roggen
- 4 Scheffel Moltes
- 1 Thaler für Bottern
- 2 Thaler zu Bier
- 1 Scheffel Leins zuseyen