Quadt zu Wickrath
Quadt zu Wickrath
Name
Erbwechsel
03. 03. 1313 (Godisberg 1313, Sabbato post diem cinerum) Erzbischof Heinrich von Köln befiehlt allen Äbten, Archidiakonen, Pröpsten, insbesondere den Dekanen der Neußer, Deutzer und Siegburger Christianität, die Ritter Wilhelm de Trozdorf, Vogt zu Siegburg, Johann genannt der Quade, Vogt zu Windeck, Heinrich de Trineshoven, Adolf genannt Hase, Schultheiß in Bensbure, Amtleute des Grafen Adolf von Berg, zu ermahnen, dass sie binnen zehn Tagen die dem kölnischen Dekan und Erzdiakon Ernst von den Höfen Selbach und Rodinbach weggenommenen Stücke Holz, Vieh u.s.w. ersetzen oder dieselben zu exkommunizieren.
Erbwechsel
- Peter Quadt, Ritter, Bannerherr (+1346 bei Stavern) oo N. von Hoickhoven (Hückelhoven), Kinder:
- Lutter (Lotharius) Quadt, Ritter (1330)
Erbwechsel
- Lutter (Lotharius) Quadt zu Vorst und Hardenberg, Ritter, (1330) oo N. von Schönrath zu Rode, Kinder:
- Wilhelm Quadt, Herr zu Rode
Erbwechsel
- Wilhelm Quadt, Herr zu Rode, Jülichscher Rat (1326/93) 1.oo Engelberta von Bongart
- Wilhelm Quadt, Herr zu Rode 2.oo Lecka (Luke) von Warensberg (Bärensberg), Kinder:
- Margreth Quadt oo Heinrich v. d. Bodleberg gt. Schirp
- Adolph Quadt, Herr zu Eller oo Metza Zoph (Sobbe) von Grimberg
- Sohn N. oo oo N. von Orsbeck
- Wilhelm Quadt, Ritter, Herr zu Rode
25. Oktober 1360 Wilhelm Quade, Ritter, quittiert der Gräfin Margarethe von Berg und ihrem Sohne, dem Grafen Wilhelm über 80 Schild 360 Mark.
22. Februar 1362 Ritter Johann von Nesselrode quittiert Amtmann Dietrich von Luchtmar zu Angermund über 50 Schilde von seinetwegen und 40 Schilde wegen Johanns, eines Sohnes Wilhelm des Quaden.
1429 Schadlosbrief der Ehegatten Adolph Quad und Metza für Wilhelm von Nesselrode, der sich für sie zu Händen der Frau Anna Wittwe des Everhard Herrn zu Limburg verbürgt hat.
Erbwechsel
- Wilhelm Quadt, Ritter, Herr zu Rode und Strauweiler 1.oo N.N.
- Wilhelm Quadt, Ritter, Herr zu Rode (+<1437) 2.oo Bela (Sibilla) Gräfin von Limburg-Hardenberg, Kinder:
- Anna Quadt oo Johann von Harff
- Irmgard von Quadt oo Konrad von Elberfeld
- Maria Grete Quadt oo Johann von Gymnich zu Vischel
- Eberhard Quadt, kaufte 1448 Buschfeld oo Johanna von Rosmühlen (kinderlos), schenkte Buschfeld seinem Neffen 1451 Johann Quadt – Wilhelms Sohn.
- Lutter Quadt, Herr zu Isengard, Hardenberg und Forst
- Johann Quadt, Herr zu Rode (1458)
- Adolph Quadt Adolph Quad zu Isengarten (1460), Vogt zu Windeck und Blankenberg, Herrn zu Eller (1460)
- Johann oder Johann Wilhelm Quadt
1448 Von Johann von Buschfeld erwarb der Ritter Everhardt von Quadt „dat Sloss, burgh ind huyss Buysfelt mit Thurnen, portzen, Bruggen, vurburge, grauen, wyeren, visscheryen, Schuyren, gulden, Renten ind synre zubehoere“.
1452 Gerhard Knipping bescheinigt, dass Ritter Wilh. v. Nesselrode ihm jene 757 rhein. Gulden, so er mit Bürgschaft der Gebr. Lutter und Johann Quad, Heinrich von dem Boymlenberg genannt der Hesse, Johann v. Schedingen, Johann Pieck bei ihm, Gerhard, aufgenommen, zurückerstattet habe, und erklärt, dass die ihm abhanden gekommene Schuldverschreibung mortificirt sein solle.
1453 Ritter Everhard Quad und Johanna v. Roessmoelen, seine Gattin, erklären, dass sie den Johann von Nesselrode wegen der Bürgschaft, die er für sie zu Händen des Johann von Buschfeld, seligen Wilhelms Sohn, geleistet, schadlos halten wolle.
1460 Schadlosbrief des Ritters Adolph Quad, Herrn zu Eller, für Ritter Wilh. von Nesselrode, der sich zu Händen des Johann v. Buschfeld für 1.000 rhein. Gulden verbürgt hat.
Nach Absterben des Onkels Graf Everhart von Limburg erbten die Kinder über ihre Mutter das Haus Letmathe und eine ganze Reihe von Freistühlen.
Erbwechsel
- Johann oder Johann Wilhelm Quadt, Ritter, Bergischer Landdrost oo Erbtochter Gertrud von Kniprath, Kinder:
- Anna Quadt (oo Adolph von Hall)
- Grete Quadt (oo Wilhelm von Huys)
- Gertrud (oo Degenhart von Haas zu Turnich)
- Johann Quadt (oo Margreth von Overheit, kinderlos), erbte von seinem Onkel Burscheid und Buschfeld und schenkte es seinem Bruder Adolph.
- Adolf Quadt zu Buschfeld
- Wilhelm Quadt
1442 Schadloserief des Johann Quad für Ritter Wilhelm von Nesselrode Herrn zum Steyne, der sich für ihn bei Johann von Dalen wegen einer Summe von 500 rhein. Gulden verbürgt hat.
Johann oder Johann Wilhelm Quadt erwarb die Rittersitze Strauweiler, Joesfeld und Ludendorf, er bekam einen großen Hof zu Monheim von seinem Bruder.
Erbwechsel
- Wilhelm Quadt oo Sophie von Burtscheid zu Vienau und Stadeck
- Johan Quadt, Domherr zu Mainz, Probst zu Münstereifel, Kantor zu Aachen (+1526)
- Dietrich Quadt (oo Regina Scheiffart von Merode zu Bornheim)
- Adolph Quadt, Herr zu Voorst, Jülichscher Oberist-Kämmerer und Amtmann zu Monheim, wurde 1502 für sich und seine Brüder mit der Herrschaft Wickrath belehnt oo Sophie von Paland
- Wilhelm Quadt, Amtmann zu Monheim (oo Catharina von Plettenberg
- Erbtochter Agnes oo Otto Schenck von Niedeggen
- Erbtochter Elisabeth oo Rütger von Schüller
- Wolfgang Quadt, Amtmann zu Monheim (starb unverheiratet)
- Wilhelm Quadt, Amtmann zu Monheim (oo Catharina von Plettenberg
- Stephan Quadt, Herr zu Stadeck, Drost zu Hückeswagen, Stammherr der Linie Quadt zu Alsbach (1518)
- Wilhelm Quadt, Ritter des Deutschen Ordens
- Tochter N.N. oo Johann von Harff zu Alsdorf
1446 Teilung der Hinterlassenschaft des Dietrich von Burtscheid zu Veynau zwischen 1. Adolf Quad, Amtmann zu Monheim, und Wilhelm Quad, Erbschenk, Vater und Sohn, 2. Stefan Quad, Herr zu Stadeck, Drost zuHückeswagen, 3. Wilhelm von Harff, Herr zu Alsdorf, Hofmeister, 4. Johann Quad, Herr zu Wickrath, 1532; Teilung der nachgelassenen Güter der Gebrüder Dietrich und Adolf Quad 1560.
1456 Burgfrieden mit Gumbrecht von Neuenahr, Graf zu Limburg.
1463 Mitsiegler der Kurkölnischen Landesvereinigung.
1463 Schadlosbrief des Herzogs Gerhard für Johann v. Nesselrode, Amtsmann zu Elberfeld, wegen Bürgschaft über 1000 rhein. Gulden zu Händen des Wilh. Quad, Amtsmann zu Beyenburg.
- Sophie von Burtscheid zu Vienau und Stadeck, Wwe. Quadt 2.oo Henr. von Hompesch zu Wachendorf.
Dem Henr. von Hompesch zu Wachendorf. schenkte Kaiser Friedrich III. 1493 für seine Verdienste die Herrlichkeit Wickrod (Wickrath), welches Lehen dieser dem vorherherigen Besitzer Everhart Vogt von Bell weggenommen hatte. Zusätzlich war diese Herrlichkeit danach kein Afterlehen mehr des Herzogs von Geldern, sondern reichsunmittelbar. Dieses Erbe kam 1502 an die Stiefsöhne, zuletzt an Dietrich Quadt.
Erbwechsel
- Dietrich Quadt oo Regina Scheiffart von Merode zu Bornheim, Kinder
- Anna (starb unvermählt)
- Johann Quadt
Erbwechsel
- Johann Quadt, Herr zu Wickrath, Reckheim und Kreutzberg 1.oo Anna von Gelre (Geldern) zu Arzen.
- Wilhelm Quadt wurde zunächst 1566 mit Wickrath belehnt, Herr zu Großbüllesheim
- Diederich Quadt wurde in Nachfolge seines Bruders Wilhelm mit 1570 Wickrath belehnt oo Maria von Vlodrop
- Johann Quadt (mündig 1597)
- Wilh. Quadt (mündig 1597)
- Johann Quadt, Herr zu Wickrath, Reckheim und Kreuzberg 2.oo Anna von Flodorp zu Leuth, Kinder:
- Wilhelm Quadt zu Zoppenbroich und späterhin Quadt-Hüchtenbroch
- Lutter Quad von Wickradt, Assessor am Kammergericht zu Speyer oo 08.05.1590 Eheberedung mit Sibilla von Ketler (E: Johann Ketler zu Nesselrode (+), jülichscher Kammermeister und Amtmann zu Elberfeld oo Agnes Schenck von Niedegh).
- Stephan Quadt zu Kreuzberg
Johann Quadt wurde Lehnträger der Herrschaft Wickrath. Er erwarb die Reichsherrschaft Reckheim bei Mastricht (NL) und das Schloß Kreuzberg.
1593, 1597, 1599 Vor dem Reichskammergericht (RKG) klagen die Gebrüder Wilhelm, Lutter und Steffen Quadt von Wickrath und seit 1599 als Vormünder von Frau und Kindern des Lutter Quadt: Wilhelm Quadt von Wickrath, Herr zu Zoppenbroich und Amtmann zu Ringenberg so wie Wilhelm Kettler zu Nesselrath, Herr zu Amboten als Bruder bzw. Schwager des Lutter Quadt
- Beklagt werden als Vormünder der Kinder des Dietrich Quadt von Wickrath nun Wilhelm Quadt der Ältere, Herr zu Großbüllesheim; Maria von Vlodrop als Witwe des Dietrich Quadt wie auch Johann von Velbrück zu Neuerburg und als bereits mündige Kinder Johann Quadt und Wilhelm Quadt der Jüngere
- Erb- und Besitzstreit: Die Kläger, Söhne des Johann Quadt von Wickrath aus dessen 2. Ehe, klagen gegen ihre Halbbrüder aus der 1. Ehe des Vaters auf Herausgabe der Herrschaft Wickrath, die der Vater - in einem von mehreren Kaisern bestätigten Testament - allen Söhnen gemeinsam vermacht habe, während die Beklagten sie sich allein vorbehielten. Das RKG sei zuständig, da die Herrschaft Wickrath reichsunmittelbares Lehen sei. Die Beklagten erklären, in beiden Eheverträgen sei die Herrschaft Wickrath ausdrücklich den Kindern 1. Ehe vorbehalten worden. Dies sei bei Güteverhandlungen, zu denen der um Vermittlung angerufene Kaiser den Kölner Erzbischof und den jül.-berg. Herzog, diese wiederum ihre Räte kommittiert hatten, nachgewiesen worden. Ergebnis dieser Verhandlungen sei ein 1571 vom Kaiser konfirmierter Vertrag gewesen, den die Mutter der Kläger mit unterschrieben habe. Darin sei die Herrschaft Wickrath den Kindern 1. Ehe zugesprochen worden. Der Vertrag sei in mehreren ergänzenden Verträgen immer bestätigt worden und den Halbbrüdern seien auch alle darin festgelegten Vorteile zuteil geworden. Die Beklagten erheben Gegenklage, weil die Kläger noch nicht allen Bestimmungen des Vertrages entsprochen, insbesondere noch nicht alle Briefschaften herausgegeben hätten. Ferner erheben sie Anspruch auf einige Besitzungen, die die Kläger als Bestandteile der Herrschaft Wickrath innehaben.
- Beweismittel: Transsumpt eines Vertrages zwischen Anna von Vlodrop, Witwe des Johann Quadt, auch namens ihrer Kinder, und den Kindern aus 1. Ehe des Johann Quadt von 1569.
- Erb- und Besitzstreit: Die Kläger, Söhne des Johann Quadt von Wickrath aus dessen 2. Ehe, klagen gegen ihre Halbbrüder aus der 1. Ehe des Vaters auf Herausgabe der Herrschaft Wickrath, die der Vater - in einem von mehreren Kaisern bestätigten Testament - allen Söhnen gemeinsam vermacht habe, während die Beklagten sie sich allein vorbehielten. Das RKG sei zuständig, da die Herrschaft Wickrath reichsunmittelbares Lehen sei. Die Beklagten erklären, in beiden Eheverträgen sei die Herrschaft Wickrath ausdrücklich den Kindern 1. Ehe vorbehalten worden. Dies sei bei Güteverhandlungen, zu denen der um Vermittlung angerufene Kaiser den Kölner Erzbischof und den jül.-berg. Herzog, diese wiederum ihre Räte kommittiert hatten, nachgewiesen worden. Ergebnis dieser Verhandlungen sei ein 1571 vom Kaiser konfirmierter Vertrag gewesen, den die Mutter der Kläger mit unterschrieben habe. Darin sei die Herrschaft Wickrath den Kindern 1. Ehe zugesprochen worden. Der Vertrag sei in mehreren ergänzenden Verträgen immer bestätigt worden und den Halbbrüdern seien auch alle darin festgelegten Vorteile zuteil geworden. Die Beklagten erheben Gegenklage, weil die Kläger noch nicht allen Bestimmungen des Vertrages entsprochen, insbesondere noch nicht alle Briefschaften herausgegeben hätten. Ferner erheben sie Anspruch auf einige Besitzungen, die die Kläger als Bestandteile der Herrschaft Wickrath innehaben.
Erbwechsel
- Diederich Quadt von und zu Wickrath, Herr der Erbhofmeisterei Schüren, Erbdrost und Erbhofmeister des Fürstentums Geldern und der Grafschaft Zutphen oo Barbara von Flodorf, Erbin zu Groß Büllesheim, Kinder;
- 5 Kinder
- Elisabeth Quadt zu Wickrath (1606 Wwe. des N. v. Merode)
- Bertram Quadt Herr zu Wickrath, Erbhofmeister und Erbdroste des Herzogtums Geldern und der Grafschaft Zutphen, war in holländischen Diensten (+bei der Belagerung von Mastricht) oo Anna von Morgan (Morien, Mortan), Tochter des Gouverneurs von Bergen op Zom, Kinder:
- Maria Justina Quadt
- Wilhelm Thomas Quadt
Diederich Quadt wurde in Nachfolge seines Bruders Wilhelm mit 1570 Wickrath belehnt, seine Frau Barbara von Flodorf, Erbin zu Groß Büllesheim.brachte die Gelderner Erbdrostei und Erbhofmeisterei als Heiratsgut mit in die Ehe.
Erbwechsel
- Wilhelm Thomas Freiherr Quadt, Herr zu Wickrath etc. oo Maria Tork zu Hemmert, Kinder:
- Wilhelm Bertram Freiherr Quadt, Herr zu Wickrath-Schwanenburg
- Johann Friederich Quadt, Herr zu Hemmert, holländischer Obrist
- Lothar Stephan Quadt, Erbhofmeister von Geldern
- Irmgard Maria (oo Otto Graf von Schwerin)
Erbwechsel
- Wilhelm Bertram Freiherr Quadt, Herr zu Wickrath-Schwanenberg oo Maria von Gent, Erbin zu Löwen und Sevenich, Kinder:
- 5 Töchter, 1 Sohn und
- Friederich Wilhelm Quadt
Erbwechsel
- Friederich Wilhelm Freiherr Quadt, Herr zu Wickrath-Schwanenberg etc., Erbhofmeister und Erbdrost von Geldern und Zutphen oo Antonette Wilhelmine Freifrau von Heyden zu Krudenburg (Hünxe), Erbin zu Wildenburg, Kinder:
- Wilhelm Otto Friederich Quadt
- 3 Töchter und
- Ermgaris (1.oo Heinr. v. Isselmüden zu Rollekat, 2.oo Ludwig Frh. v. Strünkede
- Florentina (oo N. Freiherr v. Dorenberg zu Hausen)
Erbwechsel
- Wilhelm Otto Friederich des HRR. Graf Quadt, Herr zu Wickrath, Schwanenberg, Wildenburg etc., Erbdrost von Geldern und Zutphen 1. oo Anna Gräfin von Byland zu Palsterkamp, Kinder
- Wilhelm Karl Henrich Graf Quadt, Mitglied der Staaten von Geldern oo Isabella Konstantina Frfr. V. Geer, Kinder:
- Otto Quadt
- Anna Konstantina Quadt
- Ludwig Quadt
- Karoline Quadt
- Albertina Charlotta Freiin von Quadt-Wickrath (oo Wwer. Philipp Carl Frhr., dann Graf von Wylich und Lottum)
- Marie Luise Quadt
- Wilhelm Otto Friederich des HRR. Graf Quadt, Herr zu Wickrath, Schwanenberg, Wildenburg etc., Erbdrost von Geldern und Zutphen 2. oo Friderika Freifrau von Wyhe
Wilhelm Otto Friederich Quadt wurde 1714 von Kaiser Karl VI. in den Reichsgrafenstand erhoben. Er erbaute Schloß Wickrath.
Erbwechsel
- Otto Friederich des HRR. Graf Quadt, Herr zu Wickrath und Schwanenberg, Herr der Herrlichkeiten Loenen, Wonsern, Delwynen und Lynden, Erbdrost des Fürstentums Geldern und der Grafschaft Zutphen, Mitglied der Staaten von Geldern 1.oo Dorothea Charlotta Frfr. v. Neukirchen und Nievenheim, Kinder:
- Wilh. Otto Friederich Graf Quadt, Herr zu Wickrath-Isny (* 1780)
- Wilhelm Otto Albert Graf Quadt, Obristleutenant in Belgischen Diensten
- Otto Friederich des HRR. Graf Quadt, Herr zu Wickrath und Schwanenberg etc. 2.oo Justina Eberhardis Gräfin von Byland zu Palsterkamp, Kinder:
- Friedrich Wilhelm Quadt (* 1788)
- Viktoria Esperanz Alexandrine (*1783)
- Luisa Maria Gräfin Quadt (oo Franz Ludwig Joseph Gf. von Goltstein-Breyl)
Quelle
- Archiv von Nesselrode, Schloß Herrnstein, 53809 Ruppichteroth, darin befindet sich auch der Bestand Haus Herten
- Robens, Arnold: Der ritterbürtige landständische Adel des Großherzogthums Niederrhein : dargestellt in Wapen und Abstammungen, Aachen (Weiß) 1818
Zufallsfunde
Oft werden in Kirchenbüchern oder anderen Archivalien eines Ortes Personen gefunden, die nicht aus diesem Ort stammen. Diese Funde nennt man Zufallsfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu diesem Ort eintragen oder finden. Bitte beim Erfassen der Seite mit den Zufallsfunden ggf. gleich die richtigen Kategorien zuordnen (z.B. über die Vorlage:Hinweis zu Zufallsfund).
Private Informationsquellen- und Suchhilfeangebote
Auf der nachfolgenden Seite können sich private Familienforscher eintragen, die in diesem Ort Forschungen betreiben und/oder die bereit sind, anderen Familienforschern Informationen, Nachschau oder auch Scans bzw. Kopien passend zu diesem Ort anbieten. Nachfragen sind ausschließlich an den entsprechenden Forscher zu richten.