Rollbaum

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Ein Rollbaum (auch: Rollheck) beschränkte, wie ein Heck, den Zugang zu einer Hofstätte. Dazu wurde ein starker Querbaum in Brüstungshöhe drehbar auf einen Pfosten gesetzt. Der Pfosten war bearbeitet und endete in einem zapfenförmigen, zylindrischen Stück, auf dessen abgerundeter Kuppe sich der Oberbalken drehen konnte. Dazu musste dieser schwere, obere Balken mit einer entsprechenden Vertiefung bearbeitet worden sind. Für diesen Oberbalken der "Schranke", wurden gern Bäume benutzt, deren verdicktes, oft roh gelassenes Ende, der sogenannte "Stert", frei schwebend, möglichst ohne besondere Beschwerung, die Konstruktion in Waage hielt.

Unter dem Querbaum war ein hölzernes Gitterwerk angebracht, dass über senkrechte Stäbe oder Querlatten aufgebaut wurde, welche mit diagonaler Verstrebung oder in einem Rahmengerüst angebracht wurden.

Für Fußgänger wurde zur Seite des Hecks oft ein besonderer Überstieg gebaut, der sogenannte "Stegeler" oder auch "Stegel". Hierzu sind zwei Pfosten durch Querlatten in geringer Höhe verbunden, durch ein oder zwei diagonal-waagerecht verlegte Bretter werden ein Tritt oder zwei Stufen zum Übersteigen geschaffen. In steinreicheren Gegenden wurden zu diesem Zwecke auch kleine Steintreppen oder Steinsetzungen in Gangform verwendet.

Torhäuser oder überdachte Eingangstore waren nur in einzelnen Gegenden zu finden, insbesondere dort, wo sich die Gebäude hofartig zusammenschlossen. In diesem Fall fanden sich oft auch zierliches Schnitzwerk und eine seitliche Gangpforte für Fußgänger.