Sächsischer Bauermeister zu Geesthacht

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  • Quelle: StAHH, 415-2I, Amt Bergedorf, Pars II Sectio IX Nr. 1 a, 25.6.1605.


Sächsischer Bauermeister zu Geesthacht

Neben dem beiderstädtischen Vogt zu Geesthacht, amtierend für die Städte Hamburg und Lübeck, soll es zu Geesthacht auch einen sächsischen Bauermeister für das Herzogtum Sachsen-Lauenburg gegeben haben. Zwar gehörte das Dorf Geesthacht seit dem Friedensvertrag von Perleberg im Jahre 1420 nicht mehr zum Herzogtum Sachsen-Lauenburg, jedoch behielten die Herzöge von Sachsen-Lauenburg ihr Recht auf ein Ablager in der Dorfschaft Geesthacht. Die Geesthachter Hufner und Kätner mussten auch weiterhin das Verbittelgeld an das Herzogtum Sachsen-Lauenburg zahlen. Für die Eintreibung des Verbittelgeldes setzte der Herzog von Sachsen-Lauenburg in Geesthacht einen sächsischen Bauermeister ein, der aber nicht von den Städten Hamburg und Lübeck anerkannt war.


Möglicherweise um zu prüfen, ob durch das Einsetzen eines sächsischen Bauermeisters in Geesthacht die Hoheitsrechte der beiden Städte verletzt wurden, erfolgte am 25.6.1605 in der Stadt Bergedorf eine Zeugenvernehmung, in der einige Geesthachter Zeugen über den damaligen sächsischen Bauermeister Lütke Ricke berichteten:

In der Zeugenvernehmung am 25.6.1605 in Bergedorf machte hierzu der Zeuge Peter Harders (Hardes) von Geesthacht, 33 Jahre alt, die Aussage, dass Lütke Rieken (Ricke, Ricken), wenn die Zeit vorhanden ist, dass die Geesthachter das Ablager und Verbittelgeld dem Herzog von Sachsen-Lauenburg zu geben pflegen, dasselbige ansage und abfordere, ob er (Lütke Rieken) sonst Bauermeister oder was sein Amt sei, wisse er nicht. Ferner bezeugte Peter Harders, wenn in Geesthacht die Beschlagnahmung bzw. Besetzung („besat“) geschehen sei, dass solches zu jeder Zeit, so lange er denken könne, durch die Vögte der beiden ehrbaren Städte daselbst, Albert Reimers den Älteren und Jüngeren, geschehen und bei denselbigen gesucht (beantragt) worden sei.

Der Zeuge Frantz Holthoff, ca. 40 Jahre, er sei 30 Jahre zu Geesthacht gewesen, bezeugte und berichtete, dass Diener des Herzogs im Haus von Lütke Ricken und dessen Vaters Haus ein- und ausgezogen seien. Die Diener seien jedoch für das Gesuch, in Geesthacht etwas besetzen lassen zu wollen, zu dem beiderstädtischen Vogt gegangen mit der Bitte, dass dieser die Beschlagnahmung verrichten möge. Dem Vogt hätten die Diener dafür seine Gebühr von 1 ß (Schilling) gegeben (…„dat he ock wol wete undt gedenke dat de fürstlichen Sassischen Dener, wen de tho Geisthacht etwas wollen besaten lathen, tho beyder Erb. Stede Vagt gegahn, by demsuluig gesocht, dat he denn besath dohn mochte, dem Vagede ock sin gebohr alß namlich 1 ß daruor gegeuen.“).

Die Zeugin Agneta Khiene (Kien), 30 Jahre, sagte aus, dass sie nicht wisse noch gedenken könne, dass jemals eine Beschlagnahmung in Geesthacht geschehen sei, denn nicht der von beiden ehrbaren Städten Lübeck und Hamburg bestellte Vogt Albert Reimers daselbst, so ihr seliger Ehemann gewesen, solle das getan haben und dass sie im gleichen Ort nicht wisse, so lange sie zu Geesthacht wohne, ob vor diesem Lütke Ricken zu Geesthacht einige Beschlagnahmungen getan haben solle. Sie gab ferner an, dass Lütke Ricken von dem Herzog Franz von Sachsen-Lauenburg wohl „Burmeister“ [Bauermeister] genannt werde, aber was sein Amt sei, wisse sie nicht. Sie wisse nur, dass Lütke Ricke jährlich das Ablager- und Verbittelgeld, so die Geesthachter dem Herzog Franz von Sachsen-Lauenburg geben müssen, von den Leuten zu Geesthacht einsammele.

Der Zeuge Carsten Urbrock, ca. 55 Jahre alt, sei in „Wordt“ [Worth] im „Landt tho Sassen“ [Land zu Sachsen, gemeint ist hier das Herzogtum Sachsen-Lauenburg] geboren worden und wohne 28 Jahre zu Geesthacht, bezeugte und berichtete ergänzend, dass Lütke Ricke ein Untertan beider ehrbaren Städte Lübeck und Hamburg sei und dass Diener des Herzogs, wenn sie nach Geesthacht kämen, bei Lütke Ricken einzögen und dass diese Diener ihn wohl Burmeister nennen würden, dass aber die Geesthachter ihn so nicht bezeichneten. Weiter berichtete er, dass Lütke Ricke wohl etliche Schweine in der Mast im „Landt tho Sassen“ frei habe.

Der Zeuge Baltzer Elvers, 45 Jahre alt, zu Geesthacht, gab an, dass der Herzog von Sachsen-Lauenburg das Ablager im Hause von Lütke Ricken und dessen Vorfahren gehalten habe und die Diener bei Lütke Ricken aus- und eingezogen seien. Weiter berichtete er, dass Lütke Ricke das Ablager und Verbittelgeld sammele und einfordere, von den Sachsen (Lauenburgern) des Herzogs Bauermeister genannt werde und er und seine Vorfahren ihre Schweine in der Mast im Herzogtum Sachsen-Lauenburg frei gehabt hätten. Ob Lütke Ricken oder dessen Vorfahren die Beschlagnahmung durchgeführt hätten, wisse er nicht und habe er nicht gehört. Nur der beiderstädtische Vogt zu Geesthacht habe das getan und ihm sei eine Gebühr von 1 ß (Schilling) gegeben worden.


Zur Vervollständigung seien hier die übrigen Personen von Geesthacht, die als Zeugen unter Eid in Bergedorf aussagten, angegeben, ohne jedoch deren Aussagen, die im Wesentlichen mit den obigen Angaben übereinstimmen, wiederzugeben:

Henneke Burmeister: 40 J. alt.

Christoffer Mollinck [Molling]: 40 J. alt.

Henneke Khine [Kien]: in Geesthacht geboren, ungefähr 40 Jahre alt.

Eggert Richtehorn: ungefähr 70 J. alt, sei zu Geesthacht 40 Jahre gewesen.

Hans Khine [Kien]: ungefähr 38 J. alt, wohne seit 10 Jahren in Geesthacht.

Clawes Rieken: 30. Jahr ungefähr. Er wohne erst seit einem Jahr in Geesthacht.

Detleff Heidelman: ungefähr 48 J. alt.

Jochim Bruggeman: 40 J. alt.

Carsten Goedtken: 40 J. alt. Er wohne erst seit 12 Jahren in Geesthacht („hebbe 12 Jahr tho Geisthacht gewesen“).

Clawes Burmeister: ungefähr 40 J. alt, in Geesthacht geboren.

Hans Eluers [Elvers]: seines Alters 36. Jahr, in Geesthacht geboren.

Jochim Mollinck (Mollingk) [Molling]: 50 J. alt, in Geesthacht geboren.

Frantz Schroder: 60 J. alt, wohne seit 30 Jahren in Geesthacht.

Hein Reimers: ungefähr 40 J. alt, in Geesthacht geboren.

Ferner waren in der Vernehmung anwesend: Lütke Rieken, Carl (Carloff) Khine [Kien] (der amtierende Vogt zu Geesthacht) und Sivert Koeps.


Siehe auch Andree Peterburs: Ortsfamilienbuch (OFB) Geesthacht (1570–1800) und Studien zur Prosopographie, Genealogie und Lokalgeschichte in ausgewählten Regionen des niederdeutschen Sprachraumes. Wissenschaftliche Auswertung der historischen Originalquellen und der Sekundärquellen. Wissenschaftliche Beiträge zur Personen-, Familien- und Ortsgeschichte.


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